Prämie trotz Verlust der Ohrmarke
Zum Abbau unnötiger Bürokratielasten können Landwirtinnen und Landwirte künftig auch dann gekoppelte Prämien aus der EU-Agrarförderung für ihre Rinder, Mutterschafe und Mutterziegen erhalten, wenn die Tiere eine oder beide Ohrmarken verloren haben.
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Voraussetzung dafür ist, dass die Tiere dennoch eindeutig identifiziert werden können und für Ersatz gesorgt wird. Der Verlust bereits einer der zwei Ohrmarken führte bisher dazu, dass es für diese Tiere kein Geld aus der EU-Agrarförderung gab.
Um das zu ändern, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Erste Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung unterzeichnet. Ein entsprechender Vorschlag kam auch aus dem Kreise der Bundesländer, nachdem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Anfang des Jahres um die Benennung möglicher Maßnahmen zum Bürokratieabbau gebeten hatte.
"Der Verlust einer Ohrmarke klingt wie eine Lappalie, hat sich jedoch bisher direkt auf dem Konto der Betriebe bemerkbar gemacht. Damit haben wir nun aufgeräumt", sagt Özdemir.
Die vollständige Verordnung mit den neuen Regelungen finden Sie hier. Die tierseuchenrechtlichen Vorschriften der Viehverkehrsverordnung zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen bleiben davon unberührt.