
Fünf Jahre zum Luftholen, aber keine Zeit zum Ausruhen!
Am 1. Januar 2023 trat die GAP-Reform 2023 bis 2027 und damit die Tierprämie für Schafe und Ziegen in Kraft. Dadurch waren in vielen Betrieben längst überfällige Investitionen möglich. Um die Betriebe weiterhin zu stärken, ist es wichtig, dass die gekoppelte Schaf- und Ziegenprämie auch in der nächsten GAP-Periode ab 2028 unbedingt erhalten bleibt oder – besser noch – aufgestockt wird.
von Karsten Siersleben (KBR Schaf- und Ziegenhaltung) erschienen am 03.03.2026Für eine erste Auswertung unter geänderten Förderbedingungen nach Inkrafttreten der GAP-Reform 2023 ist es gelungen, von 32 Betrieben produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Daten zum Wirtschaftsjahr 2023/24 zu erfassen. Um den Sprung in die GAP ab 2023 sicher darstellen zu können, wurden von genau diesen 32 Unternehmen die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2022/23 gegenübergestellt. Bezogen auf die Gesamtstichprobe zum Wirtschaftsjahr 2022/23 (57 Betriebe) handelt es sich um 56 % der ausgewerteten Schafhalter. Die 32 identischen Betriebe verteilen sich auf 13 Schafhalter aus Sachsen-Anhalt, 10 Schafhalter aus Brandenburg und 9 Schafhalter aus Thüringen.
Sowohl die Anzahl der Mutterschafe als auch die Größe der bewirtschafteten Fläche erhöhten sich zu 2023/24 (Tabelle 1 und Grafik 1). Die Gesamtleistungen der Tierproduktion veränderten sich im Vergleichszeitraum nur geringfügig. Im Wirtschaftsjahr 2023/24 wurden etwas weniger weibliche Lämmer als Schlachtlämmer vermarktet, was eine direkte Reaktion der Schafhalter mit Blick auf die in der GAP 2023 eingeführte gekoppelte Schaf- und Ziegenprämie erklärt.
Erlössituation
Den größten Zuwachs auf der Einnahmenseite gab es im Bereich der öffentlichen Direktzahlungen. Neu hinzu kam die seit vielen Jahren vom Berufsstand geforderte gekoppelte Schaf- und Ziegenprämie. Bezogen auf den durchschnittlichen Bestand an Mutterschafen und -Mutterziegen (MS/MZ) errechnen sich für diese Kennzahl 41,70 Euro/MS. Weiterhin erhöhten sich die Zahlungen der entkoppelten Betriebsprämie (Basisprämie, Umverteilungsprämie, Ökoregelungen (ÖR), Zuschlag Junglandwirte) von 131 Euro/MS auf 199 Euro/MS. Insbesondere die ÖR4 (Extensivierung Dauergrünland) und die ÖR5 (4-Kennarten Dauergrünland) wurden von den schafhaltenden Betrieben verstärkt beantragt. Jedoch gab es in diesem ersten Antragsjahr diesbezüglich auch einige zögerliche Schafhalter.
Gesamtlandwirtschaftlich verteilte sich das Antragsgeschehen zur Inanspruchnahme dieser neuen Regelungen nicht entsprechend der EU-Planungsgrößen, sodass es zu einer Auszahlungsumverteilung von bis zu 30 % u.a. in Richtung ÖR4, ÖR5 und der gekoppelten Tierprämien kam.
Auch bei den „weiteren Beihilfen und Prämien“ ist ein Zuwachs festzustellen. Hier insbesondere durch gestiegene Zahlungen des Herdenschutzes (laufende Herdenschutzkosten), durch Zuchtbeihilfen (genetische Ressourcen) und für Betriebe in Sachsen-Anhalt eine zusätzliche Schaf- und Ziegenprämie (ca. 20 Euro/MS bzw. MZ) aus De-Minimis. Eine gleichgelagerte Landesprämie entfiel für die Thüringer Schafhaltung im Wirtschaftsjahr 2023/24.
In Summe erhöhten sich die Einnahmen über „öffentliche Direktzahlungen“ von 60 % auf 70 % Anteil an den Gesamterlösen. Diese stiegen von 445,16 Euro/MS auf 576,42 Euro/MS, was im Durchschnitt fast 85 000 Euro/Betrieb bedeutete.
Kostensituation
Bei den Kosten ist „nur“ ein Anstieg von knapp 13 000 Euro/Betrieb zu verzeichnen (Tabelle 2 und Grafik 2). In fast allen Kostenpositionen kam es zu leichten Zuwächsen, welche sich mit Bezug aufs Mutterschaf (gestiegener Tierbestand 2023/24) nicht immer darstellen lassen. Vor allem gestiegene Energiekosten wirkten sich aus, ebenso höhere Futter-, Gebäude- und Arbeitserledigungskosten. Die finanzielle Belastung durch die Blauzungenkrankheit (Erkrankungen, Impfungen) ist erst in der Wirtschaftsauswertung 2024/25 sichtbar.
Zudem werden in den nächsten Jahren die Beiträge der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schrittweise steigen. Auch der immense Fachkräftemangel kostet in den nächsten Jahren viel Geld im Bereich der Ausbildung und Arbeitserledigung.
Zusammenfassend ist jedoch festzustellen: Die Weidetierhaltung ist vorerst der Gewinner der GAP 2023. Somit bleiben den Schafhaltern fünf Jahre zum Luftholen und um in Effizienz und Arbeitserleichterung zu investieren.
Diese positive ökonomische Entwicklung reicht jedoch in vielen Unternehmen nicht, um den seit Jahrzehnten angewachsenen Investitionsstau in der Schafhaltung spürbar abzubauen. Längerfristige größere Erneuerungen mit höherem Kapitaldienst sind auch weiterhin mit Vorsicht und gut durchdacht anzugehen.
Fazit für die kommende GAP
Mit Blick auf die GAP 2028 bis 2034 braucht es starke Dach- und Landesverbände!
- Gerade die gekoppelte Schaf- und Ziegenprämie muss als Instrument der Einkommensgrundstützung unbedingt erhalten bleiben oder – besser noch – aufgestockt werden!
- Maßnahmen wie die ÖR4 und ÖR5 sollten unbedingt weitergeführt werden!
- Die Weidetierhaltung braucht Rechtssicherheit in der Bezahlung der Landschaftspflegeleistungen!
Aktuell diskutierte Szenarien hinsichtlich Degression und Kappung würden große Teile der Weidetierhaltung ökonomisch negativ treffen.
Hier ist der Berufsstand gefragt, sich aktiv an der Weichenstellung für die kommende GAP-Phase zu beteiligen.













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