Hessen kündigt Trendwende beim Thema Wolf an
Der Hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung hat im Rahmen des Sofort-Programms „11+1 für Hessen“ drei Handlungsfelder für mehr Schutz der Nutztierhaltung vor Wolfsübergriffen vorgestellt. Neben der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht werden die Förderung sowie die Entschädigung für Tierhalter verbessert und das Wolfszentrum in die Zuständigkeit von Hessen-Forst übertragen.
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Ganz aktuell hat das Land den Weidetierhaltern zudem Unterstützung bei der Impfung gegen die sich rasch ausbreitende Blauzungenkrankheit zugesagt.
Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht sind die rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene für eine künftige aktive Bestandsregulierung ausgeschöpft. „Nachdem auch die EU-Kommission angeregt hat, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern, müssen nun auf europäischer Ebene endlich Taten folgen“, fordert Jung mit Blick auf ansteigende Bestände.
„Die politische Situation ist in Europa überall vergleichbar: Die von Wolfsrissen betroffenen Weidetierhalter fordern, den Schutz für den Wolf zu reduzieren und Hilfe für ihre Tiere. In den Regierungen setzt sich die Meinung durch, dass der geltende Schutzstatus nicht mehr angemessen ist.“ Ziel sei es, den Status von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Diese Entscheidung auf EU-Ebene würde lokalen Behörden mehr Flexibilität beim Umgang mit kritischen Wolfspopulationen ermöglichen. Sobald europäisches Naturschutzrecht es zulässt, dürften sogenannte Problemwölfe dank der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in Hessen einfacher entnommen werden.
Mehr Förderung und einfachere Entschädigung
„Aufgrund der Ausbreitung der Wolfspopulation in Hessen werden auch die Förderkonditionen für die Anschaffung und Unterhaltung von wolfsabwehrenden Zäunen sowie von Herdenschutzhunden verbessert“, betonte Minister Jung. Die Kernpunkte seien die Erhöhung der Förder- und Entschädigungssätze, die Erweiterung der Fördermöglichkeiten bei den laufenden Betriebsausgaben sowie eine Vereinfachung der Dokumentations- und Nachweispflichten als Beitrag zur Entbürokratisierung.
Im nächsten Schritt werde man in den Dialog mit den Tierhaltungsverbänden treten und die Verbesserung der Förderrichtlinien im Detail besprechen. Es bestehe dabei die Möglichkeit, weitere Anpassungsvorschläge aus der Tierhaltungspraxis aufzugreifen. Danach werde die Förderrichtlinie zeitnah in Kraft gesetzt.
Bündelung der Zuständigkeiten
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen werden an den Landesbetrieb Hessen-Forst übertragen. Bislang war das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zuständig.
Durch die Übertragung an Hessen-Forst sollen die Zuständigkeiten organisatorisch gebündelt und damit die Schadensabwicklung, das Management und das Monitoring verbessert und professionalisiert werden.
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