Lebensmittelkennzeichnung: Neue Pflichtangaben
Seit dem 13. Dezember gelten in der EU neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung: Auf vorverpackten Produkten ist u. a. danach die Angabe des Kaloriengehalts verpflichtend, ebenso wie Informationen über Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.









