Lebensmittelkennzeichnung: Neue Pflichtangaben
Seit dem 13. Dezember gelten in der EU neue
Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung:
Auf vorverpackten Produkten ist u. a. danach die
Angabe des Kaloriengehalts verpflichtend, ebenso
wie Informationen über Fett, gesättigte Fettsäuren,
Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und
Salz.
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Ferner müssen alle verpflichtenden Informationen
gut lesbar sein und mindestens in 1,2 mm
großer Schrift gedruckt werden. Stoffe, die bei
manchen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen,
müssen in der Zutatenliste auf verpackten
Lebensmitteln hervorgehoben werden.
Bei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen
und unverarbeiteten Fischprodukten muss künftig
das Datum des ersten Einfrierens angegeben
werden.
Nicht unmittelbar, sondern ab 1. April 2015
wird schließlich die verpflichtende Herkunftsangabe
für Rindfleisch auf Schweine-, Schaf-, Ziegen-
und Geflügelfleisch ausgedehnt, jeweils
frisch oder gefroren. Für Hackfleisch genügt jedoch
eine vereinfachte Angabe wie „aufgezogen
und geschlachtet in der EU“.
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