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Lebensmittelkennzeichnung: Neue Pflichtangaben

Seit dem 13. Dezember gelten in der EU neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung: Auf vorverpackten Produkten ist u. a. danach die Angabe des Kaloriengehalts verpflichtend, ebenso wie Informationen über Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.
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Ferner müssen alle verpflichtenden Informationen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 mm großer Schrift gedruckt werden. Stoffe, die bei manchen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen, müssen in der Zutatenliste auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden. Bei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischprodukten muss künftig das Datum des ersten Einfrierens angegeben werden. Nicht unmittelbar, sondern ab 1. April 2015 wird schließlich die verpflichtende Herkunftsangabe für Rindfleisch auf Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgedehnt, jeweils frisch oder gefroren. Für Hackfleisch genügt jedoch eine vereinfachte Angabe wie „aufgezogen und geschlachtet in der EU“.
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