Blauzungenkrankheit BulTaVo 3 nun wieder gestattet
Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte heute, am 7. März 2025, eine Änderung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung, nach welcher nunmehr die Anwendung des Impfstoffes BulTaVo 3 von Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH weitere sechs Monate gestattet ist.








