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Blauzungenkrankheit

Übersicht der gewährten Beihilfen

Seit Juni 2024 ist die Anwendung dreier Impfstoffe gegen eine BTV3-Infektion möglich. Die Beihilfen der einzelnen Bundesländer und Tierseuchenkassen fallen jedoch unterschiedlich aus und unterliegen teilweise Änderungen. Hier können Sie sich über die in Ihrem Bundesland aktuell geltenden Beihilfen informieren.

Veröffentlicht am
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Martha Bonarius
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Seit Oktober 2023 ist die Blauzungenkrankheit wieder in aller Munde. Der aktuell in Deutschland zirkulierende Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV3) verursacht teilweise schwere Symptome. Im Juni 2024 wurde die Anwendung dreier Impfstoffe zur Prophylaxe gegen eine BTV3-Infektion durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung zum Schutz von Schafen, Ziegen und Rindern gestattet. Die Impfung ist freiwillig und wird vom BMEL und der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) stärksten empfohlen.

Beihilfen können durch den Tierhalter beantragt werden

Tierhalter können - sofern bestimmte Anforderungen erfüllt sind - auch im Jahr 2025 Beihilfen beantragen. Wie hoch diese Beihilfen ausfallen und weitere nützliche Informationen haben wir für Sie in einer Tabelle zusammengestellt.

Bundesland

Betrag je Tier

Beiträge werden finanziert durch (sofern bekannt)

Weitere Informationen, u.a. zur Antragstellung und den Voraussetzungen

Gültigkeit

Baden-Württemberg

2 € (Schaf und Rind)

50 % TSK, 50 % Land

TSK Baden-Württemberg

Hilfreiche Pressemitteilung

Seit 1.2.2025

1 € (Ziege)

100 % Land

Bayern

2 € (Schaf)

50 % TSK, 50 % Land

TSK Bayern

TSK Bayern: Formulare für Tierhalter

28.10.2024 –

31.12.2025

3 € (Rind)

2/3 TSK, 1/3 Land

1 € (Ziegen und Neuweltkameliden)

100 % Land

Brandenburg

2,55 € (Schaf)

3,25 € (Rind)

„Das Land Brandenburg beteiligt sich an den der Tierseuchenkasse entstandenen Kosten für Beihilfen und Leistungen.“ Quelle

TSK Brandenburg

Ministerium für Gesundheit und Soziales zu BT

 

1.1.2024 –

31.12.2029

Hamburg

2,6 € (Schaf und Rind)

 

Antragsformulare Beihilfen

Informationen zu BT

12.8.2024 –

31.12.2025

Hessen

2 € (Schaf und Ziege)

3 € (Rind)

50 % TSK, 50 % Land

TSK Hessen

Seit 22.1.2025

Mecklenburg-Vorpommern

1 € (Schaf, Ziege und Rind)

100 % TSK

TSK Mecklenburg-Vorpommern FAQ („Welche Maßnahmen werden bezuschusst?“), Beihilfeantrag 2025 (PDF)

Auch 2025 gültig

Niedersachsen

3 € (Schaf und Ziege)

4 € (Rind)

100 % TSK

TSK Niedersachsen

Seit 1.1.2025

Nordrhein-Westfalen

1,50 € (Schaf)

2 € (Rind)

100 % TSK

LWK Beihilferichtlinien BT

Seit 3.2.2025

Rheinland-Pfalz

2 € (Schaf und Ziege)

Land 1,20 € und TSK 0,80 €

TSK Rheinland-Pfalz Änderungen Beihilfe

TSK Rheinland-Pfalz Übersicht Beihilfen

Bis 31.12.2029

2,50 € (Rind)

Land 1,30 € und TSK 1,20 €

Saarland

2,50 € (Schaf und Ziege)

Land 1,50 € und TSK 1 €

TSK Saarland

Auch 2025 gültig

3,50 € (Rind)

Land 2 € und TSK 1,50 €

Sachsen

Informationen folgen

 

 

 

Sachsen-Anhalt

max. 8,35 €/Tier u. Jahr (Schaf)

max. 2 €/Impfung oder 4 €/Tier u. Jahr (Rind)

100 % TSK

TSK Sachsen-Anhalt

seit 1.1.2025

Schleswig-Holstein

Nur für Grundimmunisierung:

1 € (Schaf und Ziege)

2 € (Rind)

100 % Land

Land Schleswig-Holstein

Bis 7.6.2025

Thüringen

Pro Jahr und Betrieb (Schaf, Ziege, Rind):

1. bis 10. Impfung: 5 €

jede weitere Impfung: 2 €

100 % TSK

TSK Thüringen

Seit 1.1.2025

BT = Blauzungenkrankheit (vom englischen "Bluetongue"), LWK = Landwirtschaftskammer, TSK = Tierseuchenkasse. Änderungen sind möglich. Stand: 12. Februar 2025.

Weitere Informationen

Ein Merkblatt (PDF) zur Blauzungenkrankheit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Stand: 11. Februar 2025) finden Sie hier.

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