Verlängerung der BTV3-Eilverordnung muss eingeleitet werden
Auf Drängen des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hatte der Bund im Frühsommer drei Impfstoffe gegen das Virus der Blauzunge vom Serotyp 3 per Eilverordnung gestattet. Da diese Eilverordnung nur eine halbjährige Geltungsdauer hat, muss dringend eine weitere Erlaubnis der entsprechenden Impfstoffe für die Zeit nach Dezember erwirkt werden.
- Veröffentlicht am
In einem Schreiben an den Bundeslandwirtschaftsminister bittet Silke Gorißen (CDU), Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, jetzt Minister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), entsprechende Handlungsschritte einzuleiten.
Ministerin Silke Gorißen: „Die Blauzungenkrankheit sorgt für enormes Tierleid und ist mit hohen wirtschaftlichen und emotionalen Belastungen für Halterinnen und Halter von Schafen, Rindern oder Ziegen verbunden. Es geht um nicht weniger als den Erhalt wirtschaftlicher Existenzen, um das Überleben seltener Haustierrassen und um den Fortbestand der Landschaftspflege und der Deichschäferei."
Fortbestand der Impfung gewährleisten
Im Interesse aller betroffenen Tierhalter als auch der Tiere selbst hoffe Gorißen sehr, dass der Bund sehr zeitnah dafür sorge, den nahtlosen Fortbestand einer Impfmöglichkeit gegen das aktuell grassierende Virus zu gewährleisten. Sollte es keine Verlängerung der Regelung geben, müsse eine neue Verordnung erlassen werden, was wiederum Zeit in Anspruch nehmen würde. "Dies würde bedeuten, dass eine Zeit lang nicht geimpft werden darf – was es in jedem Fall zu verhindern gilt", sagt Ministerin Silke Gorißen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.