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Blauzungenkrankheit | Stand 19.07.2024

Die Blauzungenkrankheit ernst nehmen!

Die Blauzungenkranheit ist flächendeckend in NRW angekommen. Die Schafzüchtervereinigung Nordrhein-Westfalen meldet, dass sich die Lage in einigen Betrieben drastisch verschlimmert. Die Krankheitsverläufe seien sehr schwer mit zahlreichen Todesfällen. Schon jetzt kommen Tierhalter und Tierärzte an ihre Kapazitätsgrenzen.

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BTV-3 Fälle am 18. Juli 2024
BTV-3 Fälle am 18. Juli 2024Friedrich-Loeffler-Institut
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Und trotzdem scheint die Blauzungenkrankheit nicht überall ernst genommen zu werden. Daher hat die Schafzüchtervereinigung NRW Informationen zusammengestellt, damit jeder Tierhalter die ersten Anzeichen bei seinen Tieren erkennen kann und umgehend tätig wird:

Hier geht es zur Infoseite BTV-3

Anzeigepflichtige Tierseuche

Bereits bei einem klinischen Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit sind Tierhalterinnen und Tierhalter sowie sie vertretende Personen, Personen, die mit der Aufsicht der Tiere beauftragt sind, Tierärztinnen und Tierärzte sowie weitere beruflich mit diesen Tieren befassten Personen verpflichtet, den Verdacht dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Dabei sind die Halterin oder der Halter und der Standort der Tiere sowie die Zahl der Tiere zu melden. Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen.

Es handelt sich bei der Blauzungenkrankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Dementsprechend muss das zuständige Veterinäramt eine Verdachtsmeldung aufgrund eines positiven BTV-PCR-Befunds sowie eine Ausbruchsmeldung nach der Serotypisierung durch das Friedrich-Loeffler-Institut im Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) melden.

Derzeit zahlt die Tierseuchenkasse NRW eine Beihilfe in Höhe von 1 Euro für die Impfung. Außerdem werden Beihilfen im Rahmen der Früherkennung gezahlt. Eine Entschädigung für tote Tiere wird nicht gezahlt. 

 

Blutprobenentnahme zwingend erforderlich

Eine Diagnostik durch eine klinische Untersuchung durch den Haustierarzt ist daher nicht ausreichend und eine Blutprobenentnahme bei Verdacht auf eine Infektion mit BTV somit zwingend erforderlich. Besteht bei einem verstorbenen Tier der Verdacht auf eine Infektion mit BTV3, sind Untersuchungen zur Abklärung wie zum Beispiel die postmortale Entnahme einer Blutprobe und der Versand an das zuständige Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) durch den Hoftierarzt oder die Einsendung des Tieres zur Sektion in ein CVUA einzuleiten.

Appell an alle Schafhalter

"Halten Sie Ihre Tiere genau im Blick und kontaktieren Sie Ihren Tierarzt bei Auffälligkeiten. Bereits ein Verdacht ist laut Ministerium an das Veterinäramt zu melden. Es gibt derzeit drei gestattete Impfstoffe, mit denen geimpft werden darf. Nutzen Sie diese Möglichkeit um Ihre Tiere zu schützen!", heißt es in der E-Mail der Schafzüchtervereinigung Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2024.

Vorgehensweise bei Verdachtsfällen

Sollten in Ihrem Bestand BTV-Symptome auftreten, sind Sie zur Abklärung und Probenahme verpflichtet. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte umgehend an Ihren Tierarzt und lassen Sie die erkrankten Tiere bzw. maximal 3 Stück Ihres Bestandes beproben und untersuchen.

Die Laborkosten im CVUA trägt das Land, Ihr Tierarzt muss dazu aber angeben, dass es sich um einen Verdachtsfall handelt. Es ist weiterhin wichtig, abzuklären, ob es sich um BTV 3 handelt, da auch andere Erkrankungen in Frage kommen. Die Tierarztkosten trägt jeder Tierhalter selbst.

Wurde in Ihrem Bestand einmal BTV 3 nachgewiesen, ist er der Behörde als BTV 3-infizierter Betrieb bekannt und es ist damit zu rechnen, dass weitere Tiere an BTV 3 erkranken werden. Diese Tiere, die offensichtlich ebenfalls an BTV3 erkranken, müssen nicht erneut dem Veterinäramt gemeldet werden und nicht zwingend auf BTV 3 untersucht werden. 

Allerdings sollte in Rücksprache mit dem Tierarzt immer darauf geachtet werden, dass keine weiteren Erkrankungen im Bestand auftreten. Ggf. müssen weitere Untersuchungen eingeleitet werden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilte mit, dass aufgrund der BTV 3 keine 30-tägige Betriebssperre verhängt wird. Melden Sie sich beim Schafzuchtverband Nordrhein-Westfalen oder der Schafzüchtervereinigung NRW, wenn Ihr Betrieb dennoch gesperrt wurde.

 

 

 

 

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