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Blauzungenkrankheit

BTV-3-Impfstoffe sollen weiterhin gestattet sein

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die Notwendigkeit der Verlängerung der Gestattung aller drei BTV-3-Impfstoffe erkannt und dem Bundesrat einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet. Diesem hat der Agrarausschuss des Bundesrates am 7. November 2024 einstimmig zugestimmt. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat dem Verordnungsentwurf in seiner nächsten planmäßigen Sitzung am 22. November 2024 ebenfalls zustimmt, um damit die notwendige gesetzliche Grundlage für die weitere Gestattung der BTV-3-Impfstoffe auch nach dem 6. Dezember 2024 zu schaffen.

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Damit reagiert das BMEL auf die zeitliche Lücke bis zur regulären Zulassung der Impfstoffe, die frühestens im Laufe des Jahres 2025 zu erwarten sind.

Mit der Eilverordnung im Sommer wurde die Anwendung der drei nicht zugelassenen Impfstoffe für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Mit Zustimmung des Bundesrates soll diese Verordnung nun verlängert werden.

Wirtschaftliche Schäden vermeiden

Nach dem Inkrafttreten der BTV-3-Impfgestattungsverordnung hat sich im Zuge der Anwendung der gestatteten BTV-3-Impfstoffe bestätigt, dass sie bei einer fachgerechten Durchführung der Impfung einen wirksamen Schutz empfänglicher Tiere vor schweren Erkrankungen und Todesfällen bieten. Auf diese Weise können gravierende wirtschaftliche Schäden, die den Tierhaltenden im Zusammenhang mit einem BTV-3-Ausbruch entstehen können, insbesondere durch Tierverluste, Produktionseinbrüche beziehungsweise -verluste sowie Kosten für tierärztliche Behandlungen erkrankter Tiere, vermieden werden.

Die Ausbreitung des BTV-3-Geschehens in zuvor nicht betroffene Länder wurde zwar nicht verhindert (Um dies zu erreichen, hätten die Impfungen insgesamt zeitiger durchgeführt und ein größerer Anteil der empfänglichen Tierpopulationen geimpft werden müssen.). Die östlichen Länder sind jedoch bislang weniger stark von BTV-3-Ausbrüchen betroffen.

Infektionen auch im Winter zu erwarten

Mit Eintreten der kalten Jahreszeit ist aufgrund des Rückgangs der Vektoraktivität mit einer erneuten Beruhigung des Seuchengeschehens zu rechnen. Von einem kompletten Sistieren des Geschehens ist jedoch nicht auszugehen. Anders als im vergangenen Herbst zirkuliert BTV-3 in allen Ländern. Neue BTV-3-Infektionen sind daher auch in der kalten Jahreszeit nicht auszuschließen.Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die im kommenden Jahr zu erwartende erneute BTV-3-Infektionswelle, insbesondere in bislang nicht stark betroffenen Gebieten, ist die Sicherstellung einer kontinuierlichen Anwendungsmöglichkeit der BTV-3-Impfstoffe dringend erforderlich.

Verordnung bleibt alternativlos

Angesichts des fortgesetzten BTV-3-Seuchengeschehens in Deutschland und der im kommenden Jahr zu erwartenden erneuten Infektionswelle sowie des bisher nicht absehbaren Termins der Zulassung eines BTV-3-Impfstoffes, ist der Erlass dieser Verordnung alternativlos, um eine kontinuierliche weitere Anwendung der BTV-3-Impfstoffe zum Schutz empfänglicher Tiere zu gewährleisten.

Dadurch kann sichergestellt werden, dass die notwendigen Ressourcen (Impfstoffe, Tierärztliche Versorgung) allen Tierhaltenden flächendeckend stets zur Verfügung stehen und dass der Anteil der BTV-geimpften Tiere in der empfänglichen Tierpopulation (Impfabdeckung) kontinuierlich ansteigen kann. Dadurch wird nicht nur der Schutz einzelner Tiere vor schwerer Erkrankung gegebenenfalls auch mit Todesfolge sichergestellt werden, dies dient auch dazu, einer weiteren massiven Verbreitung der Seuche innerhalb Deutschlands im Zuge der nächsten Infektionswelle im Jahr 2025 und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden entgegenzuwirken, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

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