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Blauzungenkrankheit | Niedersachsen

TSK-Härtebeihilfe wird in Niedersachsen erstmals gezahlt

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) gewährt eine Härtebeihilfe für BTV-3-bedingte Tierverluste, die trotz rechtzeitig erfolgter Impfung gegen BTV-3 aufgetreten sind. Pauschal können für Schafe 90 Euro und für Ziegen 60 Euro gewährt werden. Ein Schafhalter in Niedersachsen erhält laut NDR vom 27.10.2024 rund 15.000 Euro.

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Leitenberger Photography/shutterstock.com
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171 Schafe des betroffenen Schafhalters waren laut TSK Niedersachsen an der Viruserkrankung verendet. Die Auszahlung der 15.000 Euro solle in diesen Tagen erfolgen, hieß es weiter. Wo sich der betroffene Betrieb befindet, wurde nicht erwähnt. Die Voraussetzung für die Beihilfen - die Impfung der Tiere gegen die Blauzungenkrankheit - sei erfüllt gewesen.

Folgende Voraussetzungen sind durch die Antragsteller für die Gewährung einer Härtebeihilfe laut TSK zu erfüllen:

Schafe und Ziegen

  • Der gesamte Bestand ist gegen BTV-3 geimpft worden. Dieses betrifft alle impffähigen Tiere.
  • Die Impfung des Bestandes muss in HI-Tier eingetragen sein.
  • Der Tierverlust erfolgte ab dem 22. Tag nach der Impfung (Tag der letzten Impfung plus 22 Tage).
  • Für die Gewährung einer Härtebeihilfe muss eine unbillige Härte vorliegen. Diesbezüglich ist durch den Vorstand der Tierseuchenkasse festgelegt worden, dass eine Übersterblichkeit in Höhe von mindestens 25 % im Vergleich zum Vorjahresquartal vorliegen muss. Ein Nachweis hat anhand der Vorlage der Abholbelege für das entsprechende Quartal sowie das Quartal des Vorjahres zu erfolgen (z. B. Q3 2024 und Q3 2023). Weitergehend müssen insgesamt mindestens fünf geimpfte Tiere an BTV-3 verendet oder infolgedessen euthanasiert worden sein. Eine Härtebeihilfe wird ab dem 6. Tier gewährt.
  • Der Nachweis über das Vorliegen einer BTV-3-Infektion muss durch die betreuende Tierärztin / den betreuenden Tierarzt erbracht werden. Hierbei ist die Bestätigung ausreichend, dass bei den betroffenen Tieren eine für BTV-3 typische klinische Symptomatik vorgelegen hat. Ein entsprechender labordiagnostischer Nachweis muss nicht erbracht werden.
  • Die / der Tierhaltende hat die Tierverluste durch Vorlage der Bestandsaufzeichnungen zu belegen.

Den Leistungsantrag für die Beantragung einer Härtebeihilfe für an BTV-3 verendete, geimpfte Schafe und Ziegen kann auf der Seite der TSK als PDF heruntergeladen werden. Dieser Härtebeihilfeantrag muss über das zuständige Veterinäramt des jeweiligen Landkreises gestellt werden.

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