Bayern | Brandenburg Wolf ins Jagdrecht aufgenommen
In zwei weiteren Bundesländern wurde der Wolf jetzt mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen: in Bayern und in Brandenburg.
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In zwei weiteren Bundesländern wurde der Wolf jetzt mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen: in Bayern und in Brandenburg.
Der Wolf soll ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden – dies sieht ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung vor, zu dem sich der Bundesrat am 30. Januar 2026 geäußert hat.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Rissserie in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen (in und um die Präventionsgebiete Westerwald und Hunsrück) kamen am 23. Januar 2026 über 1000 Menschen zum länderübergreifenden Mahnfeuer bei der Grillhütte in Rehe im Westerwaldkreis. Unter dem Motto...
Über die geplanten Gesetzesänderungen zum Wolf auf Bundesebene Ende 2025 trat das Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“ in den konstruktiven Austausch. Niedersachsen bereitet nun gemeinsam mit Verbänden einen Wolfs-Managementplan vor.
Mit dem Mahnfeuer im Westerwald wird ein wirksames Wolfsmanagement gefordert. Veranstalter sind die Bürgerinitiative Wolfsprävention Westerwald, der Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz, Weidezone Deutschland und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau.
Der Herdenschutz ist ab sofort in einem erweiterten Gebiet förderfähig. Zudem ruft das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) zur Meldung von Sichtungen und Nachweisen auf.
Die Wolfsbestände in Deutschland sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Insgesamt stieg die Anzahl der Wölfe von 268 Individuen im Monitoringjahr 2014/15 auf 1 633 Tiere im Monitoringjahr 2024/25.
Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern fordert den Landwirtschafts- und Umweltminister in einem Schreiben auf, bei den Gesprächen über den Gesetzesentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesgesetz standhaft zu bleiben.
Ende Dezember 2025 wurden im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI) die seit dem 1. Januar 2026 geltenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs amtlich bekannt gegeben. Leopoldsreuter Wald und Köschinger Forst sind neue Wolfsterritorien.
Zum Schutz von Weidetieren wird der Wolf – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – nun in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Das sieht der vom Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegte Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 beschlossen hat.
Die Vorsitzende des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Susanne Petersen, sieht Fortschritte im Umgang mit dem Wolf, aber auch weiteren Handlungsbedarf.
Mitte November veröffentlichte die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) die Auswertung des Wolfsmonitorings für den Monitoringzeitraum 1. Mai 2024 bis 30. April 2025.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Verbände nimmt der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e. V. Stellung zur Änderung des Brandenburger Landesjagdgesetztes.
Vom 12. bis 14. November 2025 tagten die Umweltminister der Länder sowie Bundesumweltminister Carsten Schneider in Saarbrücken. Bei dieser Herbst-Umweltministerkonferenz (UMK) stand zum wiederholten Mal der Wolf auf der Tagesordnung.
Die gemeinsame Bewertung und Zusammenführung der Ergebnisse des Wolfsmonitorings der Bundesländer für das Monitoringjahr 2024/25 (Zeitraum: 1. Mai 2024 bis 30. April 2025) ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind seit dem 11. November 2025 auf der Internetseite der Dokumentations- und...
Am 7. November 2025 teilten das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) mit, dass der Wolf – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen werde.
Die Studie ist eine erste wissenschaftliche Grundlage, die Daten zum Lebensraum und Konfliktpotenzial des Wolfs in Österreich liefert. Sie ist eine Datenbasis für weitere Monitoring- und Managementmaßnahmen.
Der Herdenschutz ist in der Vorderpfalz ab sofort förderfähig. Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) ruft zur Meldung von Sichtungen und Nachweisen auf.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat die Vergrämung von Wölfen des sogenannten „NAR-Rudels“ (Neustadt am Rennsteig) im Bereich der Forstämter Frauenwald und Neuhaus genehmigt. Die Maßnahme darf ausschließlich mit Gummigeschossen erfolgen.
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