
Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Wolfsgebiete
Ende Dezember 2026 wurden im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI) die seit dem 1. Januar 2026 geltenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs amtlich bekannt gegeben. Leopoldsreuter Wald und Köschinger Forst sind neue Wolfsterritorien.
von Bayerisches Landesamt für Umwelt / Red. erschienen am 09.01.2026Hierzu ist in der im BayMBl veröffentlichten „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ eine Karte mit den als „Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs“ (PDF) definierten Gebieten als Anlage beigefügt. Ergänzend hierzu können ab 2026 die aktualisierten Wolfsgebiete in einer detaillierteren Darstellung auf der LfU-Internetseite eingesehen werden.
Zwei neue Territorien
Die Wolfsgebiete wurden auf Grundlage der Nachweise der einzelnen standorttreuen Wölfe aus dem laufenden und dem letzten Monitoringjahr neu berechnet und angepasst. Dies führt zu einer Veränderung der Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs durch Hinzukommen oder Wegfallen von Gemeinden.
Aus den vorliegenden Monitoringdaten ergeben sich folgende neue Wolfsterritorien:
- Leopoldsreuter Wald (Landkreis Freyung-Grafenau)
- Köschinger Forst (überwiegend im Landkreis Eichstätt erneut ausgewiesen aufgrund jüngerer Nachweise)
Schadensausgleich nach 1-jähriger Übergangsfrist möglich
Aufgrund von EU-Vorgaben stellt in ausgewiesenen Wolfsgebieten im Sinne des Schadensausgleichs nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein eingerichteter Herdenschutz eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleichs dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist für neu ausgewiesene Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs bzw. für neu hinzugekommene Teilflächen am 1. Januar 2026.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf z. B. mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Weidetierhalter werden gebeten, sich regelmäßig über die Situation in Bayern zu informieren.
Territorium im Umkreis von 15 km um standorttreue Wölfe
Ein Wolf, Wolfspaar oder Wolfsrudel gelten entsprechend dem deutschen Monitoringstandard als standorttreu, wenn dieser bzw. dieses über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen wird oder wenn ein männlicher und ein weiblicher Wolf gemeinsam ihr Territorium markieren bzw. eine Reproduktion belegt ist. Bei einem standorttreuen Wolf bzw. Wolfspaar oder Wolfsrudel wird vom LfU in einem Umkreis von 15 km ein Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs ausgewiesen. Ein Gebiet wird aus der Kulisse der Wolfsgebiete genommen, wenn die entsprechenden Individuen in einem abgeschlossenen Monitoringjahr (von Mai bis April des Folgejahres) nicht mehr nachgewiesen werden konnten.







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