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Neue Verordnung

Der Wolf in Bayern

Bayern hat eine neue Wolfsverordnung (BayWolfV) auf den Weg gebracht, die seit dem 1. Mai 2023 gilt. Sie wird aufgrund einiger Formulierungen – insbesondere der Tatsache, dass bereits ein einziger Wolfsriss ausreichen soll, um eine Entnahme zu rechtfertigen – sehr kritisch gesehen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat dazu ein Gutachten herausgegeben

Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Dass verschiedene Vereinigungen gegen die Verordnung rechtlich vorgehen wollen, überrascht angesichts der schon lange andauernden und emotionsgeladenen Diskussionen zwischen Wolfsschützern und Tierhaltern nicht. So kritisiert der BUND Naturschutz in Bayern die neue Wolfsverordnung in einer Pressemitteilung als Wahlkampfmanöver der CSU und der Freien Wähler (www. bund-naturschutz.de). Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 10. Mai 2023 wird den Gegnern der Wolfsregulierung neuen Auftrieb geben (www.bundestag.de > Zur Bayerischen Wolfsverordnung im Lichte des Bundesnaturschutzgesetzes und der FFH-Richtlinie).
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