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Wolf | Mecklenburg-Vorpommern

Gesetzesentwurf darf nicht abgeschwächt werden

Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern fordert den Landwirtschafts- und Umweltminister in einem Schreiben auf, bei den Gesprächen über den Gesetzesentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesgesetz standhaft zu bleiben.

von Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern / Red. erschienen am 12.01.2026
© Julia Bächtle
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Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes“ beschlossen. Er wurde dem Bundesrat mit dem Hinweis auf die Eilbedürftigkeit übersandt, „um schnellstmöglich (d. h. spätestens zum Beginn der nächsten Weidesaison) eine praxisnahe Regelung“ zu schaffen. Dies sei wichtig „insbesondere in Regionen (…), die derzeit unter hohen Wolfsübergriffen bei Weidetieren leiden oder die gegenüber Wolfsübergriffen besonders vulnerabel sind.“

Beschlussfassung Ende Januar?

Die Bundesratsausschüsse für Umwelt- und Agrarpolitik werden den Gesetzentwurf am 12. Januar 2026 bzw. am 16. Januar 2026 beraten und der Bundesrat voraussichtlich am 30. Januar 2026 dazu einen Beschluss fassen.

Zielstellung des Gesetzentwurfes nicht abschwächen

Die Vorsitzende des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Susanne Petersen, hat Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Backhaus eindringlich gebeten, im Bundesrat keine Änderungsanträge zu unterstützen, die die Zielstellung des Gesetzentwurfes abschwächen.

Unterstützt werden sollten jedoch Änderungsbegehren, die zu einer rechtssicheren Umsetzung des Gesetzes beitragen, klare Verantwortlichkeiten vorgeben, zu einem bundeseinheitlichen Agieren beitragen, ohne regional erforderliche Lösungen zu verhindern. Dabei müsse die sofortige Entnahme übergriffiger Wölfe für nachgeordnete Behörden etc. sowie für die Jägerschaft realistisch möglich werden. Hierfür bedürfe es einer weitestgehend einheitlichen Gestaltung. Möglichkeiten eines Bestandsmanagements sollten eröffnet werden.

Herdenschutz muss weiter gefördert werden

Unabhängig von diesem Gesetzgebungsvorhaben wird die Landesregierung gebeten, den Bund zur weiteren und verstärkten Finanzierung des unabdingbaren Herdenschutzes aufzufordern.

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