Mutterschafprämie durch BTV in Gefahr?
Durch den deutschlandweiten Ausbruch der Blauzungenkrankheit sind immer mehr Betriebe mit Mutterschafen betroffen. Unzählige Tiere sind bisher verendet. Was ist in diesen Fällen in Bezug auf die beantragte gekoppelte Mutterschaf- und Ziegenprämie zu tun?
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Für die gekoppelte Fördermaßnahme Direktzahlungen für Mutterschafe und -ziegen 2024 (ZSZ) bedeutet es, dass Schaf- und Ziegenbetriebe, die mit der Blauzungenkrankheit Probleme haben und bei denen Antragstiere verenden, als ein Fall höherer Gewalt anerkannt werden können. Die Förderung des jeweiligen Tieres bleibt dann erhalten. Diese nachgewiesen an Blauzungenkrankheit verendeten Tiere müssen dann nicht für den Prämien-Antrag abgemeldet oder ersetzt zu werden.
Notwendig ist in diesem Fall, dass die zuständigen Bewilligungsstellen einen fristgerechten formlosen Antrag vom Antragstellenden auf Höhere Gewalt erhalten und nachweislich plausible Unterlagen zur Blauzungenkrankheit (z.B. Tierärztliche Bescheinigung mit Ohrmarke des Tieres) zur Dokumentation eingereicht werden.
Verluste innerhalb von 15 Tagen melden
Fristgerecht ist ein Antrag auf Höhere Gewalt gem. § 14 Abs. 4 GAPInVeKoSG, wenn die Meldung auf Blauzungenkrankheit bei den jeweiligen Antragstieren der zuständigen Bewilligungsstelle innerhalb von 15 Werktagen ab dem Zeitpunkt des Ereignisses schriftlich gemeldet wird.
Weitere Informationen zur gekoppelten Mutterschaf- und Ziegenprämie finden Sie hier.
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