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Blauzungenkrankheit

Erneuter Austausch zwischen BMEL und Tierhaltern

Bereits zum zweiten Mal innerhalb von drei Wochen hat sich die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick am 6. September 2024 mit Vertreterinnen und Vertretern der besonders betroffenen Verbände im Bereich Schaf- und Ziegenhaltung zum Austausch im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Berlin getroffen.

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Schwerpunkte waren erneut die Impfung sowie die wirtschaftlichen Folgen für die Tierhalterinnen und Tierhalter durch das Seuchengeschehen. Erst Mitte August hatte sich Nick mit Verbänden, Bundesländern und Wissenschaft über die aktuelle Lage der Tierkrankheit und die damit verbundenen Herausforderungen ausgetauscht.

Seit Juli ist die Zahl der mit der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) infizierten Tiere in Deutschland sprunghaft gestiegen. Inzwischen wurden aus allen Bundesländern außer Berlin BTV-3-Ausbrüche gemeldet. Vor allem bei Schafen kommt es zu schweren Erkrankungen bis hin zu Todesfällen. Erkrankte Schafböcke können vorübergehend unfruchtbar werden.

Das BMEL steht mit den Ländern im engen Austausch und unterstützt sie zudem durch die Expertise des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI).

Schnellstmögliche Zulassung der Impfstoffe

Bislang gibt es in der EU keinen zugelassenen Impfstoff. Um das Geschehen schnell eindämmen zu können, hatte das BMEL daher bereits Anfang Juni per Eilverordnung die Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit BTV-3 gestattet. Parallel setzt sich das BMEL gemeinsam mit ebenfalls betroffenen EU-Nachbarländern wie den Niederlanden oder Belgien für eine schnellstmögliche Zulassung der Impfstoffe durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA ein.

Um die dennoch eingetretenen ökonomischen Folgen für die tierhaltenden Betriebe zu mindern, hat das BMEL im Verlauf der Gespräche die Fortschritte des BMEL beim Abbau unnötiger Bürokratie vorgestellt. Zur Vereinfachung für die Betriebe soll beispielsweise die Regelung zur Stichtagsmeldung gestrichen werden, durch die eine Obergrenze für die Anzahl der förderfähigen Tiere festgelegt wurde. Mit der geplanten Streichung der Vorgabe zum Mindestalter der förderfähigen Tiere bei der Zahlung für Mutterschafe und -ziegen soll eine Vereinfachung für die Landwirtinnen und Landwirte erreicht werden, denn entsprechende Aufzeichnungen und Kontrollen entfallen dann.

Gekoppelte Prämie soll um 10 Prozent steigen

Darüber hinaus soll die gekoppelte Prämie für Mutterschafe und -ziegen auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme der gekoppelten Direktzahlungen ab dem Jahr 2025 gegenüber 2024 circa zehn Prozent steigen. Und die bereits in Kraft getretene Erste Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoSV sieht Erleichterungen beim Verlust von Ohrmarken vor. Tiere, deren Identifikation im Übrigen weiterhin möglich ist, bleiben förderfähig. Mit diesen Maßnahmen entlastet das BMEL die Tierhalterinnen und Tierhalter deutlich.

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