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Thema

Direktzahlungen

Schaf- und Ziegenhalter in der Europäischen Union, einschließlich Deutschland, können von mehreren Direktzahlungen und Förderprogrammen profitieren, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe bereitgestellt werden. Diese Zahlungen umfassen nicht nur spezielle Prämien für Schafe und Ziegen, sondern auch allgemeine Förderungen, die für alle Tierhalter gelten können.
Hier eine Übersicht der wichtigsten Direktzahlungen und Förderungen: 1. Basisprämie (Direktzahlung) Die Basisprämie ist Teil der allgemeinen Flächenzahlungen, die an landwirtschaftliche Betriebe in der EU gezahlt werden, unabhängig davon, welche Tiere sie halten. Schaf- und Ziegenhalter können diese Prämie erhalten, wenn sie über förderfähige landwirtschaftliche Flächen verfügen, unabhängig von der Art der Produktion (Viehzucht, Ackerbau usw.). Die Höhe der Zahlungen hängt von der Größe der landwirtschaftlichen Fläche ab. 2. Umverteilungsprämie Diese Prämie richtet sich an kleinere und mittlere Betriebe und zielt darauf ab, die erste Hektarfläche eines Betriebes besonders zu fördern. Schaf- und Ziegenhalter können diese zusätzliche Prämie beantragen, sofern sie einen kleineren Betrieb mit begrenzter Fläche betreiben. 3. Schaf- und Ziegenprämie (Tierbezogene Prämie) Die Schaf- und Ziegenprämie ist eine speziell für Schaf- und Ziegenhalter in bestimmten Ländern oder Regionen eingerichtete Zahlung. In Deutschland wurde diese Prämie 2023 eingeführt und fördert Betriebe, die Schafe und Ziegen halten. Ziel ist es, die Einkommenssituation dieser Betriebe zu verbessern und zur Landschaftspflege beizutragen. Die Anforderungen umfassen eine Mindestanzahl an Tieren sowie die Einhaltung von Tierwohlstandards. Voraussetzungen in Deutschland: Mindestanzahl von 10 Mutterschafen oder 10 Ziegen. Tier muss mindestens 10 Monate alt sein. Halter müssen ihre Tiere in einem zentralen Register gemeldet haben (HI-Tier). Die Höhe der Prämie kann pro gehaltenem Tier variieren, liegt aber häufig zwischen 20 und 30 Euro pro Tier und Jahr. 4. Kopplungszahlungen (gekoppelte Direktzahlungen) Einige EU-Länder (wie Frankreich oder Spanien) haben sogenannte gekoppelte Zahlungen für bestimmte Tierarten, darunter Schafe und Ziegen. Diese Zahlungen sind direkt an die Anzahl der gehaltenen Tiere gekoppelt und sollen Sektoren fördern, die als besonders wichtig für die ländliche Entwicklung und regionale Wirtschaft gelten. In Deutschland gibt es keine kopplungsgebundenen Zahlungen für Schafe und Ziegen. 5. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Schaf- und Ziegenhalter können auch von den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen profitieren. Diese Programme fördern eine umweltfreundliche und nachhaltige Landwirtschaft. Beispiele sind: Extensive Beweidung: Zahlungen für die schonende Nutzung von Weideland ohne übermäßige Intensivierung. Ökologischer Landbau: Schaf- und Ziegenhalter, die ihre Tiere nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus halten, können zusätzliche Förderungen erhalten. Tierwohlmaßnahmen: Betriebe, die besonders hohe Standards in Bezug auf Tierwohl erfüllen, können zusätzliche Zahlungen erhalten. 6. Förderung benachteiligter Gebiete (Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, AZL) Schaf- und Ziegenhalter in Gebieten mit ungünstigen natürlichen Bedingungen (wie Bergregionen oder trockene Gebiete) können zusätzliche Zahlungen in Form der Ausgleichszulage erhalten. Diese Zahlung soll Landwirte in Regionen unterstützen, in denen die landwirtschaftliche Produktion schwierig ist und mit höheren Kosten verbunden ist. 7. Junge-Landwirte-Prämie Junge Landwirte (bis 40 Jahre), die neu in den Betrieb einsteigen oder diesen übernommen haben, können zusätzlich eine Junge-Landwirte-Prämie beantragen. Diese Prämie wird als Ergänzung zur Basisprämie gezahlt und soll den Generationswechsel in der Landwirtschaft fördern. 8. Investitionsförderung Darüber hinaus gibt es Förderprogramme für Investitionen in die Viehhaltung, etwa für Stallumbauten, die Verbesserung der Tierhaltung oder den Kauf moderner Technologien. Diese Programme werden sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene angeboten. Zusammenfassung: Schaf- und Ziegenhalter können von mehreren Direktzahlungen profitieren, darunter die allgemeine Basisprämie, spezifische Tierprämien (Schaf- und Ziegenprämie), Umweltförderungen und Zahlungen für benachteiligte Gebiete. Die genaue Höhe der Prämien und Förderungen hängt von der Größe des Betriebes, der Anzahl der Tiere, den regionalen Bedingungen und den geltenden nationalen Regelungen ab. Durch diese vielfältigen Programme wird die Schaf- und Ziegenhaltung finanziell unterstützt, um ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern und gleichzeitig Umwelt- und Landschaftsschutz zu fördern.
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