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Extensiv- und Biotopgrünland

Direktzahlungen möglich

Die erweiterte Definition von Dauergrünland bietet Chancen für mehr direktzahlungsfähiges Extensiv- und Biotopgrünland. Ein schwieriges Thema, aber es lohnt sich, sich beim Agrarantrag mit diesen erweiterten Definitionen für Dauergrünland und Landschaftselemente zu beschäftigen.

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Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 haben sich die Rahmenbedingungen für extensiv wirtschaftende Weidetierhalter verbessert. Was viele noch nicht wissen, ist, dass in der deutschen GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) die Definitionen von Dauergrünland (§7) und Landschaftselementen (§11) weiter gefasst wurden.

Bislang lag der Fokus der Grünlandförderung über die Direktzahlungen vor allem auf homogen beschaffenem Dauergrünland mit hohen Anteilen an Gras und anderen Grünfutterpflanzen. Durch die Erweiterung der Definitionen ist nun auch mehr strukturreiches, häufig für den Naturschutz wertvolles Extensivgrünland und teilweise sogar Biotopgrünland direktzahlungsfähig.

Von: Dr. Anne Hopf, Dr. Anya Wichelhaus (beide Universität Kassel, Projekt „Schaf schafft Landschaft“ in Hessen, Kontakt: anne.hopf@uni-kassel.de), Ruth Schrick-Richter (Bundesverband Berufsschäfer)

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