Tierprämie wird auf 38 Euro angehoben
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Wie die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände mitteilt, entfällt die Stichtagsmeldung, und die Altersvorgabe als Fördervoraussetzung wird gestrichen. Hintergrund für diese Anpassung ist der von der Branche geforderte Bürokratieabbau.
Inhaltlich bedeutet dies keine Änderung zur bisherigen Rechtslage, denn förderfähig sind weiterhin
"Mutterschafe und -ziegen", also weibliche Tiere, die für eine Belegung altersmäßig in Betracht kommen, was üblicherweise mit einem Alter von zehn Monaten der Fall ist.
Durch diese Anpassung muss nunmehr keine Aufzeichnungen zum Geburtsmonat durch den Antragsteller erfolgen.
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