
Stichtagsmeldung bis zum 15. Januar 2026 möglich
Denken Sie daran: Die Stichtagsmeldung für Schafe und Ziegen gemäß § 26 Abs. 3 der Viehverkehrsverordnung muss bis spätestens 15. Januar 2026 in der HIT-Datenbank erfolgen.
von Kristin Loh (HVSZH) / Red. erschienen am 12.01.2026Im Hinblick auf die Antragstellung des Gemeinsamen Agrarantrages 2026 im Bereich der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe und Mutterziegen sollten des Weiteren folgende Punkte beachtet werden:
- Die Meldung auf www.hi-tier.de ist weiterhin zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit im Rahmen der gekoppelten Einkommensstützung.
- Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 3 c) GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) sind die Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten nach der Viehverkehrsverordnung für die im Haltungszeitraum 15. Mai bis 15. August gehaltenen Tiere vollständig einzuhalten.
Stichtagsmeldungen, die nach dem 15. Januar 2026 erfolgen, führen nach geltender Rechtslage zu einer vollständigen Ablehnung der Zahlung für Mutterschafe und Mutterziegen im Rahmen der gekoppelten Einkommensstützung.









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