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STICHTAGSMELDUNG 2024

Keine Tierprämie bei verspäteter Meldung!

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat jetzt mitgeteilt, dass ab 2024 ein anderes Vorgehen zur Stichtagsmeldung gilt.

Veröffentlicht am
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Seite 1 von 1Eugen Ulmer KG
Die Tierseuchenkasse meldet nicht mehr wie bisher den vorhandenen Schaf- und Ziegenbestand des Tierhalters in die HIT-Datenbank! Ab 2024 muss jeder Schaf- und Ziegenhalter seine Stichtagsmeldung eigenständig in HIT vornehmen! Wer dies nicht tut, erhält keine gekoppelte Tierprämie. In NRW gilt für die Auszahlung der gekoppelten Tierprämie für 2023, dass die Stichtagsmeldung bis zum 31. Januar 2023 erfolgt sein muss! Verspätete HIT-Meldungen führen zu einem Förderausschluss. Aktuell gibt es hierzu keine mögliche Kulanzregelung. Die Stichtagsmeldung ist verpflichtend für jeden Schafhalter, ungeachtet der Tierzahl oder ob Hobby oder Berufsschäfer. In einigen Bundesländern wurden andere Regelungen getroffen, deshalb informieren Sie sich bitte...
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