Förderung von funkgesteuerten Fällkeilen, Sonnenschutzkappen und vielem mehr
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Seit Anfang Februar 2025 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) den Neukauf ausgewählter Produkte, die die Arbeitssicherheit erhöhen und vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen. Welche Produkte gefördert werden und wie hoch die mögliche Förderung ist, führt die SVLFG auf ihrer Internetseite tabellarisch auf.
Maximaler Fördersatz orientiert sich an Jahresbeitrag der Berufsgenossenschaft
Die Förderung der Produkte beträgt dabei insgesamt max. 50 % des zuletzt an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gezahlten Jahresbeitrages. Teilnahmeberechtigte Betriebe können pro Aktion je einen Zuschuss beantragen. SVLFG-Beschäftigte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für die erste Förderaktion darf das Unternehmen in 2024 keinen Zuschuss erhalten haben.
Nur Käufe nach Förderzusage werden bezuschusst
Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen und bezuschusst keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Kaufen Sie das Produkt deshalb erst, nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben.
Es gibt zwei Förderaktionen
Förderaktion 1 - Start 1. Februar 2025, 12.00 Uhr
In der ersten Förderaktion sind enthalten:
- Nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind: Fang- und Behandlungsstand, Halsfangrahmen mit Schwenkgitter, Kälberfangkorb (K-Box protect)
- Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen
- Funkgesteuerte Fällkeile
- Kamerabasierte Personenerkennungssysteme
- Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät
Förderaktion 2 Hitze- und Sonnenschutz - Start 1. März 2025, 12.00 Uhr
In der zweiten Förderaktion sind enthalten:
- Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts)
- Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz
- UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)
Eine genauere Auflistung der Produkte und ihrer jeweiligen Fördersätze finden Sie auf der Internetseite der SVLFG.
Kontakt
Team Präventionszuschüsse
Telefon: 0561/785-10479
oder über das Kontaktformular der SVLFG
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