Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
Mit großer Zustimmung hat der Hessische Landtag das Hessische Jagdgesetz geändert und unter anderem den Wolf in das Jagdrecht übernommen.
- Veröffentlicht am
Eine dauerhafte aktive Regulierung der Wolfspopulation kann erfolgen, sobald die EU und der Bund den Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt haben.
Aktuell ist der Wolf europarechtlich noch streng geschützt. Nach monatelangen Debatten hatten sich die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten Ende September auf eine Zustimmung zum Vorstoß der Kommission zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ verständigt. Für eine dauerhaft effektive Bestandsregulierung braucht es allerdings eine Änderung der Berner Konvention - damit wird Ende Dezember 2024 gerechnet - und danach eine Anpassung innerhalb der FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene.
Regional angepasstes Bestandsmanagement
"Es ist höchste Zeit, dass in der EU in Regionen mit vielen Wolfsrudeln die Population eingegrenzt werden kann", so Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung. "Unser Ziel ist ein regional angepasstes Bestandsmanagement. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die nötigen weiteren Schritte auf EU-Ebene zügig vorangebracht und dann auch im Bundesrecht nachvollzogen werden.“
Hessen ist mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht nun vorbereitet, die Möglichkeiten der Entnahme zu nutzen. Bis dahin schafft das neue Jagdgesetz wichtige Voraussetzungen für einen effizienten Umgang mit sogenannten Problemwölfen unter Nutzung der engen bundesrechtlichen Entnahmemöglichkeiten.
Neben der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht soll in Hessen die Förderung für den Weidetierschutz sowie die Entschädigung für Tierhalter verbessert und das Wolfszentrum in die Zuständigkeit von Hessen-Forst übertragen werden.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.