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Wolf im Fokus | Berner Konvention

Schutzstatus des Wolfs soll abgesenkt werden

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (AStV 1) hat am 25. September 2024 beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs von "streng geschützt" auf "geschützt" in der Berner Konvention abzusenken. Die Bundesregierung hat im Ausschuss einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt.

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Marko Aliaksandr/shutterstock.com
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Nach dem Beschluss im Rat hat die EU-Kommission das Mandat, als Vertragspartei der Berner Konvention einen Änderungsvorschlag einzureichen. Bei Annahme des Vorschlags in der Berner Konvention im Dezember 2024 kann die Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie entsprechend angepasst werden, wofür allerdings erneute Abstimmungen innerhalb der EU-Gremien erforderlich sind.

"Dass der Schutzstatus des Wolfs abgesenkt wird, ist für unsere Weidetierhalter in Deutschland eine gute Nachricht. Mit der Absenkung des Schutzstatus können wir bei Problemwölfen flexibler agieren und unsere Weidetierhaltung besser schützen. Wir sind uns mit der EU-Kommission einig, dass es bei der Absenkung des Schutzstatus in der Berner Konvention nur um den Wolf gehen darf. Der Schutz der Artenvielfalt hat für uns weiter höchste Priorität", so Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

BBV begrüßt ersten Schritt

Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt die Entscheidung von Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten, die Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zu beantragen. „Für ein praxistaugliches Wildtiermanagement in den Regionen Europas, in denen Wölfe die Weidehaltung und Biodiversität gefährden, ist dies ein bedeutender erster Schritt“, kommentiert Stefan Köhler, Umweltpräsident im BBV.

Anpassung des Schutzstatus

Die Berner Konvention regelt den Schutz von Wildtieren und Pflanzen in Europa und kann nur mit Zustimmung der Vertragsstaaten geändert werden. Den Antrag dafür wird die EU-Kommission im Namen ihrer 27 Mitgliedsstaaten nun einreichen.

Eine erfolgreiche Abstimmung ermöglicht es, den Wolf in eine weniger strenge Schutzkategorie zu überführen und die Grundlage für eine zukünftige Anpassung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU zu schaffen. Nach den Fortschritten auf europäischer Ebene liegt dann die Verantwortung für die Umsetzung bei den nationalen Regierungen.  

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