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Demonstration in Berlin

Weidetierhaltung muss möglich bleiben

Am 4. Juli 2024 forderten die Weidetierhalter bei einer Kundgebung in Berlin die Umweltminister von Bund und Ländern auf, dass der Schutz des Menschen Priorität vor der Ausbreitung der Wölfe in Deutschland haben und die Weidetierhaltung flächendeckend möglich bleiben muss.
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Bei der Kundgebung der Weidetierhalter nahm der Parlamentarische Staatssekretär im BMUV, Jan-Niclas Gesenhues (r.), Stellung zum Thema Wolf. Von links:  Jochen Gebauer, Abteilungsleiter Naturschutz im BMUV, Anne Friesenborg, Wolfs-Beauftragte der Freien Wähler Niedersachsen, und Wendelin Schmücker, FDS.
Bei der Kundgebung der Weidetierhalter nahm der Parlamentarische Staatssekretär im BMUV, Jan-Niclas Gesenhues (r.), Stellung zum Thema Wolf. Von links: Jochen Gebauer, Abteilungsleiter Naturschutz im BMUV, Anne Friesenborg, Wolfs-Beauftragte der Freien Wähler Niedersachsen, und Wendelin Schmücker, FDS.FDS
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Die zunehmende Ausbreitung der Wölfe in Deutschland führe im ländlichen Raum zu wachsenden Konflikten und stelle gleichzeitig die Haltung von Weidetieren grundsätzlich in Frage, informierte der Förderverein der Deutschen Schafhaltung (FDS) auf der jüngsten Berliner Kundgebung.

"Wir gehen davon aus, dass in Deutschland im Jahr 2024 eine Wolfspopulation von deutlich über 2700 Tieren lebt und die Population jährlich um über 30 % exponentiell wächst. Der Erhalt der Weidetierhaltung in einer vielgestaltigen Kulturlandschaft mit großflächigen Grünlandregionen ist mit einer uneingeschränkten Ausbreitung der Wölfe nicht vereinbar," erklärte Wendelin Schmücker, Vorsitzender des FDS und selbst Berufsschäfer.

Akzeptanz wird schwieriger

Zur Akzeptanz der Wölfe bei unseren Weidetierhaltern sei ein aktives Wolfsmanagement unerlässlich. Ohne ein gezieltes Eingreifen sei sowohl die Haltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren als auch die Akzeptanz der Menschen im ländlichen Raum für den Wolf in Frage gestellt, so Schmücker weiter.

Bei der Kundgebung in Berlin informierte Jan-Niclas Gesenhues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium (BMUV), darüber, dass das schnelle Abschussverfahren durch eine Überarbeitung des Praxisleitfadens auf rechtssichere Füße gestellt werden soll. Damit sollen die Gerichte das schnelle Abschussverfahren für rechtssicher erachten können. Allerdings sehen die Weidetierhalter das schnelle Abschussverfahren kritisch. Gesenhues machte jedoch deutlich, dass für das Bundesumweltministerium das schnelle Abschussverfahren das regional differenzierte Bestandsmanagement von Wölfen sei, welches im Koalitionsvertrag niedergeschrieben stehe.

Forderung nach aktiver Bestandsregulierung

„Die bisherige Wolfspolitik bestand im Wesentlichen darin, Probleme mit den Wölfen zu verharmlosen, die Bestände der Wölfe kleinzureden und die Weidetierhalter mit vermeintlich sicheren Herdenschutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen hinzuhalten. Diese Politik ist gescheitert und von der Realität überholt,“ so der Förderverein der Deutschen Schafhaltung. Es müsse in Deutschland künftig auch Wolfausschlussareale geben, in denen territoriale Rudel nicht geduldet werden. Dies seien beispielsweise Deiche, alpine Regionen oder urbane Gebiete. Die Weidetierhalter fordern daher eine aktive Bestandsregulierung der Wölfe. Für ein Management sollte der Wolf bereits jetzt auf Grundlage des bestehenden europäischen Rechts in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Eine Regulierung soll über das bewährte Reviersystem erfolgen.

1 Kommentare
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  • Jürgen Lückhoff 09.07.2024 11:37
    Die Forderung nach Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht ist Augenwischerei. Sie bringt nichts, so lange der Wolf weiterhin streng geschützt ist. Richtig ist dagegen die Forderung der Ministerpräsidenten vom 20.06.2024 an die Bundesregierung, eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von Anhang II in Anhang III, d. h. von "streng geschützt" in "geschützt" auf EU-Ebene zu unterstützen und daraus folgernd auch die Änderung des Status von Anlage IV in Anlage V der FFH-Richtlinie. Auch Staatssekretär Gesenhues scheint Probleme mit den Begriffen zu haben. Bei der sogenannten "Schnellen Entnahme" handelt es sich eindeutig um ein Reaktionsmanagement. Ein Bestandsmanagement, wie von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, ist die Bundesregierung bisher schuldig geblieben. Aber es ist ja noch gut ein Jahr Zeit, bis zur nächsten Bundestagswahl... Jürgen Lückhoff
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