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Frage 7/10 zur Bundestagswahl 2017

Was werden Sie gegen die Benachteiligung deutscher Schaf- und Ziegenhalter durch die Umsetzung der EU Verordnung 630/2013 tun?

Mit dem Ziel der Scrapie-Bekämpfung führte die Verordnung (EU) Nr. 630/2013 vom 28.06.2013 zu einer erheblichen Beeinträchtigung beim innergemeinschaftlichen Verbringen von lebenden Zuchtschafen und zu einem totalen Handelsstopp von lebenden Zuchtziegen aus Deutschland und damit einer massiven Benachteiligung der Ziegenhaltung u.a. aufgrund z. T. nicht durchführbarer Umsetzung. Was werden Sie tun, um diese Nachteile für die deutschen Schaf- und Ziegenhalter aufzuheben?
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CDU/CSU

Mit der Verordnung (EU) Nr. 630/2013 wurden die Bestimmungen für den Handel mit Schafen und Ziegen geändert. Ein Verbringungsverbot von Schafen und Ziegen in andere Mitgliedstaaten ist damit nicht beschlossen worden. Einschränkungen bestehen dann, wenn Tiere in einen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, dem der Status „vernachlässigbares Risiko“ zuerkannt wurde, oder wenn sie in einen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, dessen nationales Programm zur Bekämpfung der Scrapie genehmigt wurde.

Da Deutschland diesen Status nicht hat und wegen eines Scrapie-Falls im Jahr 2015 auch frühestens im Jahr 2022 erlangen könnte, muss der Handel mit Zuchttieren auf Basis des einzelbetrieblichen Status erfolgen. Eine Änderung der EU-Verordnung ist aktuell nicht abzusehen, da die Vorgaben der Tiergesundheit dienen und die Ausbreitung sowie das Vorkommen der klassischen Scrapie in der EU verhindern bzw. vermindern sollen.

Wir werden die gesetzlichen Regelungen kontinuierlich überprüfen und insbesondere mit Blick auf neue Erkenntnisse weiterentwickeln. Auch werden wir prüfen, wie Betriebe, die am innergemeinschaftlichen Handel mit Zuchttieren teilnehmen möchten, bei der Erlangung eines entsprechenden Status unterstützt werden können.

SPD

Die mit Verordnung (EU) Nr. 630/2013 vorgenommenen Änderungen sind kompliziert und erschweren den innergemeinschaftlichen Handel. Für uns hat der vorbeugende gesundheitliche Verbraucherschutz jedoch oberste Priorität. Wir werden darauf drängen, dass mit den Veterinärbehörden nach einer Lösung für das Problem gesucht wird, ohne jedoch unsere Prioritäten in Frage zu stellen.

Bündnis 90 / Die Grünen

Die beiden grün (mit-)regierten Länder Baden-Württemberg und Hessen haben zur Amtschefkonferenz 2016 einen Beschlussvorschlag in dieser Sache eingebracht. Darin wird das BMEL gebeten:

sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass das grenzüberschreitende Verbringen von Zuchtschafen zwischen Mitgliedstaaten und Haltungsbetrieben mit gleichem TSE-Status wieder uneingeschränkt möglich ist.

sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Regelungen für Zuchtziegen ausgesetzt werden, bis ein Test zur Gentypisierung der Tiere etabliert wurde.

sofern eine Änderung des EU-Rechts nicht möglich ist, ein nationales Scrapie-Bekämpfungsprogramm mit praxisorientierten Regelungen zur Erreichung des Status „vernachlässigbares Risiko“ zu initiieren, damit u. a. der Handel von Zuchtschafen und -ziegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zwischen Betrieben mit unterschiedlichem Status nicht zum Erliegen kommt.

Die Kommission hat die ersten beiden Punkte abgewiesen. Das BMEL hat ein nationales Bekämpfungsprogramm abgelehnt.

FDP

Aus Sicht von uns Freien Demokraten müssen die undifferenzierten Vorschriften der Verordnung nachverhandelt werden. Es ist widersinnig, für EU-Mitgliedsstaaten, die bisher stets als Scrapie-frei gegolten haben, derart restriktive Handelshemmnisse aufzubauen, nur weil sie das Kriterium eines nationalen Scrapie-Bekämpfungsprogrammes formal nicht erfüllen.

Die Linken

Dass es ein konsequentes und verbindliches Regelwerk geben muss, mit dem die Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen sicher vermieden wird, ist angesichts der gewachsenen Risiken durch globalisierte Personen- und Handelsströme aus Sicht der LINKEN unstrittig. Gleichzeitig darf dieses Anliegen nicht als Handelshemmnis missbraucht werden.

Obwohl Deutschland bisher als Scrapie-frei galt, sind Exporte aufgrund der neuen Verordnung vorerst bei Schafen stark eingeschränkt und bei Ziegen gar nicht möglich, da Deutschland bisher kein nationales Scrapie-Bekämpfungsprogramm erstellt hat, im Gegensatz zu Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden. Entsprechend benachteiligt ist die Schaf- und Ziegenzüchtung bisher in Deutschland.

DIE LINKE setzt sich für die rasche Einrichtung eines amtlichen Systems für die Anerkennung von Haltungsbetrieben mit einem vernachlässigbaren bzw. kontrollierten Risiko klassischer Scrapie ein. Dabei soll ein möglichst einfaches, kostengünstiges und praktikables Anerkennungsverfahren geregelt werden. Dies betrifft insbesondere auch Ziegenhaltungen, damit diese nicht vom EU-Binnenhandel ausgeschlossen sind. DIE LINKE wird dazu noch in diesem Jahr eine erste parlamentarische Initiative auf den Weg bringen.

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