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Frage 5/10 zur Bundestagswahl 2017

Weidetierhalter leiden unter der Rückkehr des Wolfes. Was werden Sie für die Schaf- und Ziegenhalter tun?

Die Weidetierhaltung, insbesondere die Schaf- und Ziegenhaltung, leidet unter der Rückkehr des Wolfes. 1996 wurde der erste Wolf in Sachsen beobachtet, inzwischen leben in Deutschland über 400 Wölfe. Bis 2015 gab es bereits über 600 Übergriffe auf Schafe und Ziegen. Wie wollen Sie die Zunahme der Population begrenzen, den Tierhaltern die enormen zusätzlichen Arbeitskosten etc. erstatten und für einen Tierschutz der Weidetiere Sorge tragen?
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CDU/CSU

Artenschutz ist wichtig und unverzichtbar. Um Fehlsteuerungen zu verhindern, soll der Schutzstatus von Tieren und Pflanzen allerdings im Lichte der Populationsentwicklung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das gilt auch für den Wolf.

Es gibt schon über 50 Wolfs-Rudel. Angesichts der Entwicklung der Population kann man unseres Erachtens bald nicht mehr von einer ungünstigen Erhaltungssituation sprechen. Es muss konkret definiert werden, wann ein guter Erhaltungszustand beim Wolf vorliegt, damit der Wolf nicht länger eine streng geschützte Art nach der FFH-Richtlinie Anhang 4 ist, sondern eine Art nach der FFH-Richtlinie Anhang 5. Dabei muss auch die Verbindung der heimischen Wolfspopulation zu den Nachbarpopulationen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden.

Bund und Länder müssen gemeinsam beraten, wie sie die zunehmende Wolfspopulation künftig am besten auf einem stabilen, den Lebensraumbedingungen angepasstem Niveau begrenzen. Unabhängig davon müssen Wölfe entnommen werden können, wenn Auffälligkeiten festgestellt werden. Es müssen verstärkt Ausnahmen vom strengen Schutz genehmigt werden, wenn Wölfe für Menschen zur Gefahr werden, Nutztiere reißen und großen Schaden anrichten.

Um den Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere, insbesondere Schafe und Ziegen, zu gewährleisten, sprechen wir uns dafür aus, den Herdenschutz konsequent weiter zu entwickeln. Kommt es durch Wolfsübergriffe zu Schäden an Nutztieren, dann soll-ten diese, solange der Wolf noch nicht im Jagdrecht ist und entsprechend bejagd werden darf, finanziell vom Staat ausgeglichen werden. Ein Rechtsanspruch auf staatliche Entschädigungen für von freilebenden Tieren verursachten Schäden besteht zwar nicht, wir begrüßen aber, dass die Bundesländer mit Wolfsvorkommen Managementpläne erlassen haben, die überwiegend die Erstattung von Schäden an Schafen auf freiwilliger Basis beinhalten.

SPD

Wir begrüßen die natürliche Rückkehr des Wolfes. Wissenschaftliche Studien halten den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland für noch nicht erreicht. Er genießt daher besonderen Schutz nach der FFH-Richtlinie. Der Wolf wird in Deutschland außerdem durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) als streng geschützte Art eingestuft (§ 7 Abs. 2 Nr.14 BNatschG). Eine pauschale Begrenzung der Zahl der Wölfe ist daher in dieser Situation nicht angezeigt.

Das konfliktarme Miteinander von Wolf und Nutztierhaltern erfordert Präventionsmaßnahmen, welche die durch den Wolf entstehenden Schäden für Nutztierhalter effektiv vermeiden bzw. reduzieren können. Hierbei ist wichtig, dass die Schutzmaßnahmen bereits erfolgen, bevor es zu wahrscheinlichen Wolf-Nutztier-Begegnungen kommt, um so eine Konditionierung von Wölfen auf das Reißen von ungeschützten Nutztieren im Vorfeld auszuschließen. Daher ist auch die Kopplung der Schadensersatzansprüche an vorher erfolgte Präventionsmaßnahmen empfehlenswert. Dies wird auch bereits in einigen Bundesländern so praktiziert.

In Gebieten, wo der Wolf sich etabliert hat und die Nutztierhalter sich mit Schutzmaßnahmen auf ihn eingestellt haben, sind die Schäden rückläufig.

Ein Rechtsanspruch auf staatliche Entschädigungen für von freilebenden Tieren verursachte Schäden besteht nicht. Wir begrüßen, dass die Bundesländer mit Wolfsvorkommen Managementpläne erlassen haben, die überwiegend die Erstattung von auf Wölfe zurückgehende Schäden an Schafen auf freiwilliger Basis beinhalten.

Bündnis 90 / Die Grünen

Der Wolf gehört zu Deutschland und wir begrüßen seine Rückkehr. Natürlich wissen wir um Konflikte insbesondere mit der Weidetierhaltung. Grundlage für die Akzeptanz des Wolfes ist die gute Zusammenarbeit von Schaf- und anderen Tierhalter/innen mit verbandlichem Naturschutz und Behörden. Wir wollen unterstützen, dass hier über Modellprojekte Best Practice gefördert wird.

Schäden müssen schnell und unbürokratisch ersetzt werden, sei dies über staatliche Fonds oder über die Landeshaushalte. Und wir begrüßen Förderprogramme der Länder, Nutztierhalter/innen beim Kauf von wolfsabwehrenden Zäunen, dem Einsatz von Herdenschutzhunden und anderen Präventionsmaßnahmen finanziell ausreichend zu unterstützen.

FDP

Wir fordern zum Schutz der Weidetierhaltung ein geordnetes Wolfs- und Luchsmanagement. Der Wolf sollte analog zur Zuordnung des Luchses ohne Zuweisung einer Jagdzeit dem Wildtierartenkatalog nach § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes unterstellt werden. Dies würde den Wolf einerseits dem Geltungsbereich der Hegeverpflichtung nach § 1 des Bundesjagdgesetzes zuordnen und andererseits ein engmaschiges Monitoring ermöglichen. Bei verhaltensauffälligen

Problemtieren muss eine rasche und rechtssichere Entnahme im Sinne eines Hegeabschusses ermöglicht werden. In der Europäischen Union wollen wir mit Blick auf die gestiegenen Populationen eine sachliche Debatte darüber in Gang setzen, wann Wolf und Luchs aus dem strengen Schutzregime des Anhangs IV der FFH-Richtlinie entlassen und in ein flexibleres Management nach Anhang V überführt werden. Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz sollten über die zweite Säule oder auch direkt von den Ländern bezuschusst werden.

Die Linken

Die Betriebe brauchen mehr Unterstützung beim Herdenschutz, auch wenn einige Bundesländer unterdessen einige Beiträge leisten. Es geht dabei nicht nur um Schadensersatz bei Verlusten von Tieren durch Wolfsübergriffe, wenn Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Der LINKEN geht es vor allem um den präventiven Schutz, um die Entwicklung von neuen kombinierten, der Situation vor Ort angepassten Herdenschutzsystemen.

Dafür fordert DIE LINKE ein bundesweites Herdenschutzkompetenzzentrum, das diese Aufgaben wahrnimmt, einschließlich der Zucht und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden sowie Forschung und Wissenstransfer. Das Landwirtschaftsressort entzieht sich leider bisher seiner besonderen sachlichen und auch finanziellen Verantwortung für bundeseinheitliche Standards im Herdenschutz. DIE LINKE wird sich weiterhin dafür einsetzen.

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