Schafhalter erhalten keine Agrardiesel-Rückerstattung. Was wollen Sie gegen diese Benachteiligung tun?
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CDU/CSU
Betriebe der Schafhaltung sind bereits in die allgemeine Agrardieselregelung einbezogen, soweit von ihnen die im Gesetz begünstigten Fahrzeuge eingesetzt werden. Eine Änderung der Regelung ist von CDU und CSU nicht geplant, da der Einsatz von Pkw und sonstiger Transportfahrzeuge auch in den übrigen landwirtschaftlichen Betrieben – mit Ausnahme der Imkereien – üblich, und dennoch nicht erstattungsfähig ist.
SPD
Die SPD wird prüfen, ob es möglich ist, im Energiesteuergesetz und den dazugehörigen Verordnungen für Schäfer eine analoge Ausnahmeregelung zu der für die Imker zu schaffen und dazu insbesondere den § 57 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes zu ergänzen.
Bündnis 90 / Die Grünen
Wir müssen unsere Landwirtschaft vom Erdöl unabhängig machen und wollen den Einstieg in energieeffiziente Technologien fördern – gerade auch bei Fahrzeugen. Eine solche Förderung, die die Bundesregierung bisher verschlafen hat, ist aus unserer Sicht sinnvoller als die ermäßigte Agrardieselbesteuerung.
FDP
Mit Blick auf die weiten Wegstrecken, welche Schafhalter zur Betreuung ihrer Herden zurücklegen müssen, ist die steuerliche Ungleichbehandlung gegenüber den Imkern aus Sicht von uns Freien Demokraten nicht zu rechtfertigen. Das Energiesteuergesetz wollen wir daher entsprechend anpassen.
Die Linken
DIE LINKE setzt sich für eine angemessene Ausgestaltung der Rückerstattung ein. Allerdings haben wir bereits mehrfach einen schrittweisen Umstieg gefordert von der Förderung des fossilen Diesels im Agrarsektor hin zu umwelt- und klimafreundlicheren Antrieben, wie reine Pflanzenöle bzw. Strom.
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