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Rheinland-Pfalz | Tierseuchenkasse

Impfbeihilfen werden jetzt direkt an Tierhalter ausgezahlt

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz lässt nun die Impfstoffkosten-Beihilfen vom Tierhalter bzw. Tierbesitzer direkt beantragen. Damit macht sie von der neuen Möglichkeit nach EU-Beihilferecht Gebrauch.

von Redaktion Quelle Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz erschienen am 23.04.2025
Die Impfstoff-Beihilfen werden in Rheinland-Pfalz nun vom Tierhalter selbst beantragt. © Martha Bonarius
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Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz hat nun von der neuen Möglichkeit nach EU-Beihilferecht Gebrauch gemacht, Impfstoffkosten-Beihilfen vom Tierhalter oder dem Tierbesitzer direkt beantragen zu lassen und auch an diesen direkt auszuzahlen. Dies gilt für Impfungen gegen das Blauzungenvirus (BTV), aber auch das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) und West-Nil-Fieber (WNF). Berücksichtigt werden können dabei alle Impfungen, die ab dem 01.01.2025 stattfanden.

Das bleibt gleich

Die rechtlichen Vorgaben zum Tierarztvorbehalt und zur Eintragungspflicht durch den Tierarzt für die Impfungen in die Hi-Tierdatenbank sind davon nicht berührt.

Impfungen aus dem Vorjahr sind weiterhin noch vom impfenden Tierarzt im TSK-Web-Portal zu beantragen.

Neue Online-Anstragsmasken

Auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Startseite direkt die neue Online-Antragsmaske, auf welcher Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden können, um die Beihilfe zu beantragen.

Startseite der Internetseite 
<a href="https://tsk-rlp.de/"  target="_blank" >www.tsk-rlp.de</a>
. Über die blaue Kachel unten links gelangen Sie zum Tierhalterportal.
Startseite der Internetseite www.tsk-rlp.de . Über die blaue Kachel unten links gelangen Sie zum Tierhalterportal. © Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz

Bei Unklarheiten finden Sie auf der Internetseite eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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