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Blauzungenkrankheit in Hessen

Sperrzone muss ausgeweitet werden

Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) im Saarland unterliegen weitere Kreise in Hessen Einschränkungen bei Transport und Handel.

von Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat / Red. erschienen am 10.11.2025
Wappen von Hessen. © yuri4u80/shutterstock.com
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Vergangene Woche war bei einem Kalb auf einem Betrieb im Saarpfalz-Kreis eine Infektion mit BTV-8 nachgewiesen worden. Nach Vorgaben der EU muss nun um den Betrieb herum eine Sperrzone mit einem Radius über mindestens 150 km ausgewiesen werden. In dieser Sperrzone gelten Einschränkungen für Transport und Handel von Wiederkäuern.

Diese Landkreise und Orte sind betroffen

Das Gebiet der Sperrzone erstreckt sich über weite Teile Südhessens: Die Kreise Bergstraße, Groß-Gerau, Rheingau-Taunus und Main-Taunus sowie die kreisfreien Städte Wiesbaden und Darmstadt liegen komplett in der Sperrzone. Ferner gehören Teile der Kreise Odenwald, Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Hochtaunuskreis und Limburg-Weilburg sowie die kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main dazu. Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus der BTV-8-Sperrzone heraus gelten strenge Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone gibt es hingegen keine Beschränkungen.

Die neue Variante BTV-8 tritt seit mehreren Jahren in Frankreich auf. Bislang gibt es hierzulande zwei Fälle in der Grenzregion im Südwesten Deutschlands und einen Fall in Bayern an der Grenze zu Österreich. Durch einen Ausbruch vor wenigen Wochen im badischen Ortenaukreis lag Hessen bereits mit Teilen der Kreise Bergstraße und Odenwald in dieser Sperrzone.


Hintergrundinformationen

BTV-3: 84.000 Schafe und Ziegen in Hessen geimpft

Im vergangenen Jahr hatte das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) zunächst zu hohen Verlusten in hessischen Schaf- und Rinderhaltungen geführt. Mittlerweile wurden rund 170.000 Rinder, 80.000 Schafe und 4.000 Ziegen in Hessen mit Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums und der Tierseuchenkasse dagegen geimpft. Dies führte dazu, dass es in Hessen 2025 nur wenige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gab.

Blauzungenkrankheit: Gefährlich für Tiere – aber nicht für Menschen

BTV wird durch kleine blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen und befällt Wiederkäuer. Rinder, Schafe und Ziegen können sich anstecken, aber auch Kameliden (Lamas und Alpakas). Erkrankte Tiere leiden schwer. Sie bekommen hohes Fieber, wirken apathisch und fressen nicht mehr. Nase und Mund sind gerötet und die Zunge schwillt an. Auch Bindehautentzündung kann ein Symptom sein. Außerdem kann sich Lahmheit zeigen und es kann zu Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs kommen. Das Virusgeschehen kann auch zu Todesfällen führen. Wenn Tierhalter Symptome erkennen, sollten sie umgehend den Hoftierarzt rufen, rät das Landwirtschaftsministerium. Für den Menschen ist das Virus hingegen ungefährlich.

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