
Handelsrestriktionszone in Hessen muss ausgeweitet werden
Der Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 im Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) und im Kreis Bergstraße (Hessen) führt zu einer Vergrößerung der Sperrzone.
von Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat / Red. erschienen am 13.02.2026In einer Rinderhaltung im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz wurde am 9. Februar 2026 das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Im Kreis Bergstraße gibt es zudem den ersten BTV-8-Fall bei einem Rind in Hessen. Diesen hat das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales BTV-Referenzlabor dem Hessischen Landwirtschaftsministerium am 12. Februar 2026 bestätigt. Nach EU-Recht muss um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 km ausgewiesen werden. Damit muss die bisher nur Südhessen und geringe Anteile von Mittelhessen umfassende Sperrzone, in der insbesondere Einschränkungen für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen gelten, bis in nordhessische Landkreise ausgedehnt werden.
Betroffene Regionen Hessens
In Hessen liegen nun lediglich der Landkreis und die Stadt Kassel sowie der Werra-Meißner Kreis aktuell nicht in der Sperrzone. Die Landkreise Waldeck-Frankenberg, Bad Hersfeld und Fulda sowie der Schwalm-Eder-Kreis liegen teilweise in der Sperrzone. Alle weiteren Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen liegen ab sofort vollständig in der BTV-8-Handelsrestriktionszone. Die genauen Verläufe der Zonengrenze können den Internetseiten der betroffenen Landkreise entnommen werden.
Weitere Ausbreitung – auch anderer Serotypen – wahrscheinlich
Die Wahrscheinlichkeit für eine Ausbreitung von BTV-8 in Deutschland war aufgrund der Entwicklung der BTV-Seuchensituation hierzulande in den vergangenen Monaten deutlich erhöht. Von einer weiteren Ausbreitung im nächsten Sommerhalbjahr ist auszugehen.
Zudem wurde BTV-4 in den vergangenen Jahren in Frankreich festgestellt. Es besteht die Gefahr, dass auch dieser Serotyp in den kommenden Jahren in Deutschland auftreten wird.
Impfung ist wirksam und wichtig, aber serotypspezifisch
In den vergangenen Jahren führten Infektionen durch BTV-3 zu Verlusten in deutschen Schaf- und Rinderhaltungen. Mittlerweile sind fast 173.000 Rinder, 83.000 Schafe und 4.400 Ziegen in Hessen gegen BTV-3 geimpft. Nicht zuletzt dank dieser Impfdecke wurden in Hessen im vergangenen Jahr nur wenige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt.
Wie mehrere Fälle von BTV-8 in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen zeigen, besteht in den kommenden Jahren ein erhöhtes Risiko, dass auch Virusstämme der Serotypen 4 und 8 nach Hessen eingeschleppt werden. Da Impfungen gegen einen der Serotypen keinen Schutz gegen die anderen Serotypen bieten, rät das Landwirtschaftsministerium Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen deshalb dringend, ihre Tiere gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus impfen zu lassen. Im Falle der Impfung gegen BTV-4 und -8 kann ein Kombinationsimpfstoff eingesetzt werden. Die Impfungen sollten vor der nächsten Infektionswelle abgeschlossen sein, die mit einer Vermehrung der Stechmücken, die das Virus übertragen, in der wärmeren Jahreszeit beginnt.
Krankheit sorgt für Tierleid
Das Virus wird durch kleine blutsaugende Stechmücken übertragen, sogenannte Gnitzen. Die Blauzungenkrankheit ist eine Krankheit der Wiederkäuer. Vor allem Rinder, Schafe und Ziegen können sich anstecken. Aber auch Kameliden (Lamas und Alpakas) sind empfänglich. Erkrankte Tiere leiden schwer. Sie bekommen hohes Fieber, wirken apathisch und fressen nicht mehr. Nase und Mund sind gerötet und die Zunge schwillt an. Auch Bindehautentzündung kann ein Symptom sein. Außerdem kann sich Lahmheit zeigen und es kann zu Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs kommen. Das Virusgeschehen kann auch zu Todesfällen führen. Wenn Tierhalter Symptome erkennen, sollten sie umgehend den Hoftierarzt rufen, rät das Landwirtschaftsministerium.
Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Bedingungen für die Verbringung aus der Sperrzone
Da in Deutschland flächendeckend bisher nur BTV-3 nachgewiesen wurde, muss im Falle des Auftretens anderer Serotypen eine Sperrzone mit einem Radius von mindestens 150 km um den Ausbruch eingerichtet werden. Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus der Sperrzone heraus gelten besondere Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen.
Diese Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf BTV-3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.








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