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BTV | Blauzungenkrankheit

Besonders Bayern betroffen und nun auch Rheinland-Pfalz Sperrgebiet

Die Blauzungenkrankheit grassiert in weiten Teilen Deutschlands. Besonders Bayern ist betroffen. In Rheinland-Pfalz wurde die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) im Eifelkreis Bitburg-Prüm nachgewiesen, weshalb fast das ganze Land nun zum Sperrgebiet gehört.

von LUA / FLI / Red. erschienen am 27.11.2025
Übersicht über Ausbrüche von Blauzungenkrankheit (Serotypen 3, 4 und 8) in Deutschland seit 01.05.2025, Stand 20.11.2025. © Friedrich-Loeffler-Institut
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Der vom Landesuntersuchungsamt (LUA) bestätigte Befund bei einem Rind aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz, wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) verifiziert. Bereits Anfang November war der Erreger in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis im Saarland entdeckt worden, woraufhin eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 km um den betroffenen Hof eingerichtet wurde. Diese Zone umfasst nun ganz Rheinland-Pfalz, ausgenommen den Kreis Altenkirchen.

Aktuell besonders viele Fälle in Bayern

Aktuell ist neben des vergangenen Jahres erstmals aufgetretenen Serotypen 3 vor allem der Serotyp 8 vertreten. Besonders in Bayern häufen sich die Meldungen an der Grenze zu Österreich, wie die Verbreitungskarte des FLI zeigt. Die Gebiete, in welchen Restriktionszonen aufgrund von BTV-8 ausgerufen wurden oder welche von diesen Zonen betroffen sind, umfassen inzwischen Ober- und Niederbayern, Baden-Württemberg, das Saarland, den Großteil Rheinland-Pfalz sowie Teile Hessens und Nordrhein-Westfalens.

Im Oktober 2025 erfolgten vier Nachweise von BTV-8, je in einer Rinder- und Schafhaltung in Baden-Württemberg, grenznah zu Frankreich, und in Bayern, grenznah zu Österreich. Es handelte sich um die ersten Nachweise von BTV-8 in Deutschland seit Februar 2021.

Konsequenzen für die Sperrgebiete

Die Regelungen für den Transport von Tieren wie Rindern, Ziegen, Schafen, Lamas und Alpakas sind streng. Tiere können nur dann verbracht werden, wenn sie durch Blutuntersuchungen als frei von der Krankheit gelten und mit insektenabwehrenden Mitteln behandelt wurden. Ausnahmen bestehen für geimpfte Tiere oder Jungtiere unter 90 Tagen, deren Mütter vor der Trächtigkeit geimpft waren.

Innerhalb dieser Zone dürfen Tiere weiterhin transportiert werden, solange sie keine Krankheitssymptome zeigen. Schlachttiere können mit einer Tierhaltererklärung direkt zu Schlachthöfen außerhalb der Zone gebracht werden, ohne dass Tests oder Impfungen erforderlich sind.

Weiterhin gilt: Auffälligkeiten melden und Tiere impfen

Für Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr. Fleisch und Milch erkrankter Tiere sind unbedenklich. Symptome der Erkrankung bei Tieren umfassen Fieber, Apathie, Fressunlust sowie Schwellungen und Rötungen von Schleimhäuten. Auch Lähmungen, Milchrückgang und Fehlgeburten können auftreten. Klinisch unauffällige Infektionen sind ebenfalls möglich. Tierhalter sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Symptomen sofort das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Eine Impfung gegen BTV wird weiterhin empfohlen. Sie bleibt die einzige effektive Maßnahme, um Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen.

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