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Blauzungenkrankheit | Bayern

Nun auch Unter- und Mittelfranken Restriktionsgebiet

Stand 13. Februar 2026 sind folgende Regierungsbezirke in Bayern von Maßnahmen gegen BTV-8 betroffen: Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken, Mittelfranken.

von Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit / Red. erschienen am 16.02.2026
Lediglich Oberfranken und die Oberpfalz (hellgrau) sind noch keine Restriktionsgebiete. Alle rot schraffierten Gebiete Bayerns sind von dem Blauzungenvirus betroffen. © Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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Zusätzlich zum zirkulierenden Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) wurden seit dem 21. Oktober 2025 Ausbrüche des Serotyps 8 (BTV-8) bei Rindern und Schafen festgestellt. Die betroffenen Gebiete waren:

  • die bayerischen Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein und Lindau,
  • der baden-württembergische Landkreis Bodenseekreis,
  • der rheinland-pfälzische Landkreis Mainz-Bingen und
  • der hessische Landkreis Bergstraße.

Die zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit (BT) erforderlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund. Zum Schutz BTV-8-freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus, wird die Verbringung empfänglicher Tiere aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken und Mittelfranken eingeschränkt.

In Bezug auf BTV-3 gilt derzeit die gesamte Bundesrepublik Deutschland als nicht freies Gebiet. Verbringungen innerhalb Deutschlands sind ohne besondere BTV-3-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich, sofern die Tiere klinisch gesund sind.

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