
Nun auch Unter- und Mittelfranken Restriktionsgebiet
Stand 13. Februar 2026 sind folgende Regierungsbezirke in Bayern von Maßnahmen gegen BTV-8 betroffen: Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken, Mittelfranken.
von Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit / Red. erschienen am 16.02.2026Zusätzlich zum zirkulierenden Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) wurden seit dem 21. Oktober 2025 Ausbrüche des Serotyps 8 (BTV-8) bei Rindern und Schafen festgestellt. Die betroffenen Gebiete waren:
- die bayerischen Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein und Lindau,
- der baden-württembergische Landkreis Bodenseekreis,
- der rheinland-pfälzische Landkreis Mainz-Bingen und
- der hessische Landkreis Bergstraße.
Die zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit (BT) erforderlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund. Zum Schutz BTV-8-freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus, wird die Verbringung empfänglicher Tiere aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken und Mittelfranken eingeschränkt.
In Bezug auf BTV-3 gilt derzeit die gesamte Bundesrepublik Deutschland als nicht freies Gebiet. Verbringungen innerhalb Deutschlands sind ohne besondere BTV-3-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich, sofern die Tiere klinisch gesund sind.








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