Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Blauzungenkrankheit | Stand 23.07.2024

BTV-3 jetzt auch in Nordhessen nachgewiesen

Nachdem die BTV-3 in Nordrhein-Westfalen (NRW) flächendeckend ausgebrochen ist, verbreitet sich die Virusinfektion auch in den angrenzenden Bundesländern mit großer Dynamik. An der Grenze zu NRW wurde im nördlichen Landkreis Kassel das Virus des Serotyps 3 nachgewiesen.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
BTV-3 Fälle | Stand 22.07.2024
BTV-3 Fälle | Stand 22.07.2024Friedrich-Loeffler-Institut
Artikel teilen:

Der Status von Hessen als blauzungenfrei war bereits im Juli 2024 durch den Nachweis eines mit dem Blauzungenvirus infizierten Rinds im Vogelsbergkreis verloren gegangen.

"Das bedeutet, dass Wiederkäuer, also Rinder, Schafe, Ziegen und alle Kameliden wie Alpakas und Lamas, aus Hessen nicht mehr ohne eine Behandlung gegen Insekten und eine Blutuntersuchung in angrenzende Bundesländer, die noch frei von der Blauzunge sind, transportiert werden dürfen“, erklärt Umweltdezernent Thomas Ackermann vom Landkreis Kassel. Dazu zählen beispielweise Bayern oder Baden-Württemberg.

Auch in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU dürfen die Tiere nicht transportiert werden. Dafür entfallen die Untersuchungen in die Bundesländer, die ebenfalls von Infektionen mit BTV-3 betroffen sind. Das sind aktuell Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz. Daher sei es wichtig, sich vor Verbringungen von lebenden Tieren über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zu informieren. 

Land Hessen zahlt zwei Euro Beihilfe pro Impfdosis

„Der beste Schutz vor einer Infektion besteht durch eine Impfung der empfänglichen Tierarten. Hessen hat vor Kurzem die Impfung gegen BTV-3 zugelassen und zahlt zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse eine Beihilfe in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis für Schafe und Ziegen und drei Euro pro Impfdosis für Rinder“, informiert Dr. Sabine Kneißl, Leiterin des Fachbereiches Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Allerdings ist die Nachfrage laut Landwirtschaftsministerium Hessen bislang sehr gering. In Hessen werden rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe gehalten.

Impfung ausdrücklich empfohlen

Schafe und Ziegen müssen nur einmal geimpft werden, Rinder hingegen im Abstand von drei Wochen zweimal, wobei ein wirksamer Impfschutz drei Wochen später vorliegt. "Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin des Friedrich-Loeffler-Instituts für Wiederkäuer ausdrücklich empfohlen, die in nicht-BTV-3 freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen", erklärt Dr. Christina Werner, Leiterin des Fachdienstes Tierseuchenbekämpfung beim Landkreis Kassel. 

Landwirte können sich für die Impfung an den jeweiligen Hoftierarzt wenden. Für die Beantragung der Beihilfe muss eine vom Tierhalter und vom Impftierarzt ausgefüllte Einverständniserklärung durch den Impftierarzt im Web-Portal der Hessischen Tierseuchenkasse hochgeladen werden. Zuvor muss die Impfung in HIT eingetragen worden sein.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren