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Maul- und Klauenseuche | Niedersachsen

Verbot für Veranstaltungen mit Klauentieren verlängert

Um das Risiko einer Einschleppung des Maul- und Klauenseuchen-Erregers in niedersächsische Betriebe zu minimieren, wurden die Präventivmaßnahmen bis zum 26. Januar 2025 verlängert.
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Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand von Wasserbüffeln in Brandenburg hatte Niedersachsen Veranstaltungen mit Klauentieren bis einschließlich 17. Januar 2025 verboten. Dieses Verbot wurde nun vom Landwirtschaftsministerium (ML) und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bis einschließlich Sonntag, den 26. Januar 2025, verlängert. Die Maßnahme soll dabei helfen, eine Ausbreitung der Seuche nach Niedersachsen zu verhindern. Insbesondere durch Veranstaltungen mit Nutztieren – wie Auktionen mit Rindern – ist von einem deutlich erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in niedersächsische Klauentierbetriebe auszugehen.

Um welche Maßnahmen geht es konkret?

Als zuständige Behörde für überregionale Veranstaltungen sieht das LAVES gemäß § 4 der Viehverkehrsverordnung folgende Maßnahmen vor:

  1. Veranstaltungen mit Klauentieren werden bis einschließlich Sonntag, 26. Januar 2025, untersagt.
  2. Veranstaltungen mit Pferden und Geflügel werden bis einschließlich Sonntag, 26. Januar 2025, wie folgt beschränkt:
    • Teilnehmende Tiere dürfen nicht aus Beständen stammen, in denen zusätzlich auch Klauentiere gehalten werden.
    • Teilnehmende Personen (Reiter und Begleitung/Aussteller und Begleitung) dürfen in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben.
    • Transportfahrzeuge dürfen in den 48 Stunden vor der Veranstaltung nicht für den Transport von Klauentieren genutzt worden sein und müssen vor Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.
    • Diese Verpflichtungen sind durch die Teilnehmer schriftlich zu erklären und müssen durch den Veranstalter gesammelt und bis weitere Anweisung erfolgt, verwahrt werden.

Hintergrund

Es handelt sich bei der Maul- und Klauenseuche (MKS) um eine hochansteckende Viruserkrankung der Paarhufer und Schwielensohler. Als empfänglich gelten unter anderem Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer, Giraffen, Kamele und Flusspferde sowie die nicht zu den Paarhufern zählenden Elefanten. Die typischen Wirte für MKS-Viren in Deutschland sind Hauswiederkäuer und -schweine, aber auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Die MKS-Viren können durch infizierte Tiere sowie durch deren Produkte wie Fleisch, Milch, Häute oder Felle auf andere MKS-empfängliche Tiere übertragen werden. Neben der Übertragung durch infizierte Tiere können sie jedoch auch durch nicht gereinigte oder desinfizierte Kleidung, Schuhe oder andere Gegenstände weiterverbreitet werden. Für den Menschen als Verbraucher von pasteurisierter Milch, daraus hergestellten Milchprodukten oder von Fleisch besteht nach Aussagen des Friedrich-Loeffler-Instituts keine Gefahr.

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