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Maul- und Klauenseuche (MKS)

Bestätigte Fälle in der Slowakei

Am 21. März 2025 wurden drei Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) auf drei Betrieben in der Slowakei bestätigt. Bei den betroffenen Tieren wurden typische Symptome der MKS festgestellt und die Seuche im Labor bestätigt.

von Redaktion Quelle Landwirtschaftskammer Oberösterreich erschienen am 24.03.2025
Zur Vorbeugung und Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS) gibt es umfassende EU-Vorgaben, v.a. die Verordnung (EU) 2016/429 des Animal Health Law (AHL). © nitpicker/shutterstock.com
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Die betroffenen Tiere waren Rinder und kleine Wiederkäuer. Das Vorliegen der Tierseuche wurde im Labor bestätigt. Insgesamt sind etwa 2000 Tiere betroffen. Einer der Betriebe befindet sich in der Überwachungszone, die im Zusammenhang mit dem ungarischen Maul- und Klauenseuchen (MKS)-Ausbruch (lesen Sie mehr dazu hier) eingerichtet wurde, zwei weitere in der unmittelbaren Umgebung. Angrenzende Länder sind von den Sperrzonen in der Slowakei nicht betroffen.

Die Maßnahmen der slowakischen Veterinärbehörden auf den Ausbruchsbetrieben sind im Gange. Mit sofortiger Wirkung hat die Slowakei einen vorerst 72-stündigen „Standstill“ ausgerufen. Dies bedeutet, dass empfängliche, lebende Tiere innerhalb der Slowakei nicht transportiert werden dürfen. Auch das Betreten der Wälder in betroffenen Gebieten, die Schließung von Zoos und das Verbot von Märkten bzw. Ausstellungen gehören zu den getroffenen Maßnahmen.

Importverbot nach Österreich

Österreich hat bereits reagiert und einen Importverbot empfänglicher Tiere aus der Slowakei erlassen. Bislang hatte es nur Schlachttiertransporte gegeben. Veterinärbehördliche Kontrollen werden gegenwärtig durchgeführt. Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass die Seuche durch Transporte aus der Slowakei oder Ungarn in weitere Länder verschleppt wurde.


Allgemeine Informationen zur Maul- und Klauenseuche (MKS):

  • MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere.
  • Ist auch nur ein Tier eines Betriebes erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden.
  • Die Ansteckung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z.B. Milch), Ausscheidungen und über unbelebte Objekte (z.B. Fahrzeuge, Schuhe, …)
  • Tiere können das Virus bereits vor Auftreten der ersten Symptome ausscheiden.
  • MKS ist eine reine Tierseuche und nicht auf den Menschen übertragbar, also keine Zoonose.
  • Biosicherheitsmaßnahmen spielen eine wichtige Rolle in der Prävention. Dazu zählt saubere Stallkleidung, Quarantäne von Zukauftstieren, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, kein Zutritt für betriebsfremde Personen.
  • Den letzten Ausbruch der MKS in Deutschland gab es 1988 in Niedersachsen. In Europa wurde der letzte Ausbruch in 2011 aus Bulgarien gemeldet. Davor waren 2001 das Vereinigte Königreich und in der Folge Frankreich, Irland und die Niederlande vom einem großen MKS-Geschehen betroffen.
  • Das MKS-Virus kommt in der Türkei, im Nahen Osten und in Afrika, in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern stellen eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft dar.
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