Erste Fälle in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
In der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf und in der Einheitsgemeinde Kalbe (Milde) in Sachsen-Anhalt wurden in zwei Schafbeständen Fälle der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. Auch in einem Mutterkuhbetrieb im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Verdacht einer Infektion mit dem Blauzungen-Virus bestätigt. Damit verlieren Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf die Blauzungenkrankheit den so genannten Freiheitsstatus.
- Veröffentlicht am
Sachsen-Anhalt:
Das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal hat bereits die Proben aus den betroffenen Schafbeständen ausgewertet und das Blauzungenvirus im Altmarkkreis Salzwedel nachgewiesen. Eine Bestätigung durch das nationale Referenzlabor dem Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus. Das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit im Altmarkkreis Salzwedel hat die betroffenen Schafbestände bereits untersucht und weitere Proben entnommen, zudem wurden Maßnahmen wie die Bestandssperre ergriffen, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen und weitere Infektionen zu verhindern. Des Weiteren empfiehlt das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit, insbesondere für Schaf- und Rinderbestände.
Die Tierseuchenkasse gewährt Beihilfen zur Impfung von Schafen und Rindern.
Mecklenburg-Vorpommern:
Bei einer Kuh wurden Symptome der sogenannten Blauzungenkrankheit festgestellt, woraufhin eine Blutprobe von dem erkrankten Tier zur Untersuchung eingesandt worden ist. Das Ergebnis des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) ergab den Nachweis der Infektion mit dem Blauzungenvirus. Eine Bestätigung und Serotypisierung erfolgt durch das Friederich-Loeffler-Institut (FLI).
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurden auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ergriffen, der Bestand wurde gesperrt und unter amtliche Überwachung gestellt.
Erhöhte Aufmerksamkeit und schnelles Handeln
Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein in der EU zugelassener Impfstoff zur Bekämpfung des aktuell in Deutschland auftretenden Serotyps 3 dieser Erkrankung zur Verfügung steht, wurde die Anwendung bestimmter nicht zugelassener Impfstoffe gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus genehmigt.
Die Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome und die Tierverluste. Ausnahmegenehmigungen für die Impfung mit diesen Impfstoffen können Halter von Rindern, Schafen und Ziegen bei ihren jeweils zuständigen Veterinärämtern beantragen. Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diese Impfung durch Zahlung einer Beihilfe (Beihilfeantrag TSK).
Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich.
FLI empfiehlt zweimalige Impfung bei Schafen
Erste Untersuchungen nach Anwendung der BTV-3 Impfstoffe bei Schafen deuten darauf hin, dass die einmalige Impfung innerhalb der Grundimmunisierung keine deutliche Immunabwehr auslöst. Auch geimpfte Tiere sind an BTV-3 klinisch erkrankt und zum Teil gestorben. Daher empfiehlt das Nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit (NRL-BT) des FLI, Schafe eher durch eine zweimalige Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen einer Grundimmunisierung zu unterziehen.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus ruft die Tierhalter auf, erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen und klinische Symptome, die auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus hinweisen, durch ihre bestandsbetreuenden Tierärzte und Veterinärbehörden abklären zu lassen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.