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Agrarpolitik

Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben

Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde am 7. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft.

von Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Red. Quelle Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat erschienen am 08.07.2025
© Fotokostic/shutterstock.com
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Die Verordnung war 2018 eingeführt worden. Landwirte mussten nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor in einen Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. In der Praxis hatte sie sich als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen.

Weniger Bürokratie, gleichbleibender Umweltschutz

Bundesminister Alois Rainer erklärte: „Die Stoffstrombilanzverordnung ist Geschichte. Mit dem Aus der Verordnung setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um – und gehen einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich. Den jährlichen Bürokratieaufwand auf den Höfen senken wir dadurch um rund 18 Millionen Euro. Wir ersetzen dabei nicht Umweltschutz durch Bürokratieabbau, sondern verfolgen beides.“

Düngeverordnung soll modernisiert werden

Die Abschaffung der Verordnung hat keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers. Die fachlichen Anforderungen an die Düngung bleiben unverändert bestehen: Die Düngeverordnung regelt weiterhin, wann, wie viel und unter welchen Bedingungen Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden dürfen. Das BMLEH arbeitet zudem an einem Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Damit wird nicht nur die Qualität des Grundwassers gesichert. Es wird auch eine Voraussetzung für Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lässt.

Zudem wird das BMLEH ein Verfahren zur Änderung des Düngegesetzes schnellstmöglich einleiten. Ziel ist ein modernes, praxistaugliches und verlässliches Düngerecht, das Landwirten Planungssicherheit gibt, den Schutz von Böden und Gewässern gewährleistet und eine effiziente und umweltgerechte Düngung ermöglicht.

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