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Agrarministerkonferenz 2025

Viele Themen mit Diskussionsbedarf

Unter dem Vorsitz des baden-württembergischen Landwirtschaftsministers, Peter Hauk MdL, haben sich die Agrarminister sowie Agrarsenatoren der Länder und des Bundes vom 26. bis 28. März 2025 zur Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden getroffen.

von Redaktion Quelle Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erschienen am 01.04.2025
Die nächste Agrarministerkonferenz tagt am 24. – 26.09.2025 in Heidelberg. © Marko Aliaksandr/shutterstock.com
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Bund und Länder bekräftigten einen weiteren Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft. Weiter berieten die Minister der Agrarressorts über aktuelle agrarpolitische Themen, wie beispielsweise die Weiterentwicklung und Umsetzung der EU-Agrarpolitik, nationale Rahmenbedingungen der Agrarwirtschaft sowie die Nachhaltigkeit in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

„Wir müssen den Landwirten neben der Planungssicherheit vor allem wieder Luft geben, das zu machen, was sie am besten können. Die Zeiten, wo Bäuerinnen und Bauern mehr im Büro als im Stall und auf dem Feld sind, müssen ein Ende haben. Dazu gehört auch, dass wir den Bauern wieder mehr zutrauen und ihnen und ihrer Arbeit vertrauen. Die gute fachliche Praxis muss die Leitschnur sein“, betonte Hauk.

Basisprämie und Direktzahlungen sollen erhalten bleiben

Ein Schwerpunkt der Agrarministerkonferenz 2025 war die Anpassung der aktuellen sowie die Ausrichtung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 unter Einbezug der EU-Vision. In der zweiten Jahreshälfte soll für die Grundstrukturen der GAP ab 2028 eine Gemeinsamkeit der Länder hergestellt werden.

„Die Bewirtschaftung von Flächen und die Erzeugung von Nahrungsmitteln und biogenen Rohstoffen sowie die Erhaltung der Kulturlandschaft sind öffentliche Leistungen, die bezahlt werden müssen. Daher brauchen wir auch in Zukunft eine Basisprämie bzw. Direktzahlungen, damit unsere Landwirte im Wettbewerb mit anderen Weltregionen mithalten können. Die Förderung von Umweltleistungen komplett in die Zweite Säule zu verlagern ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen, denn die bisherige Erfahrung mit den Öko-Regelungen zeigen eins: Einheitliche Vorgaben über das gesamte Bundesgebiet hinweg, werden den unterschiedlichen Anforderungen in den Regionen und den abweichenden agrarstrukturellen Voraussetzungen nicht gerecht“, betonte Minister Hauk.

Prüfauftrag für ÖR 4 – Kritik von AbL

Bei der Weidetierhaltung wird der Bund gebeten, einen Prüfauftrag für die Ökoregelung 4 (ÖR 4) zu veranlassen, um die Situation für die Weidetierhalter zu verbessern.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) titelt zu diesem Tagespunkt kritisch „AMK fasst absurden Beschluss zur Weideprämie und GAP“ und schreibt: Die Agrarminister der Länder haben in ihrem AMK-Beschluss vereinbart, dass in der laufenden Förderperiode der GAP keine zusätzlichen Öko-Regelungen eingeführt werden sollen. Um klassische Grünlandbetriebe mit Weidehaltung in der GAP trotzdem zu stärken, schlagen die Agrarminister der Länder vor, die bereits existierende Öko-Regelung zur gesamtbetrieblichen Grünlandextensivierung (ÖR 4) für Milchviehbetriebe zu erweitern. Gefördert werden sollen demnach Betriebe bis max. 1,4 RGV/ha* bezogen auf die gesamte Hauptfutterfläche eines Betriebes ohne Mais. Zudem sollen alle weiteren Verpflichtungen von ÖR 4, und damit auch der generelle Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, weiter Gültigkeit besitzen. Ottmar Ilchmann, AbL-Sprecher für Agrarpolitik, kommentiert: „Ziel der zusätzlichen Öko-Regelungen für Weidehaltung war es stets, klassische Grünlandbetriebe stärker zu fördern als bisher, weil diese in der aktuellen Förderperiode bislang deutlich zu wenige Angebote in den Öko-Regelungen vorfinden. Die AMK lässt mit ihrem Beschluss nun aber genau diese Betriebe außen vor und damit im Stich.“

*Begriffserklärung RGV

RGV steht für Raufutter fressende Großvieheinheit. Schafe und Ziegen bilden pro Tier 0,15 RGV.

1,4 RGV/ha entsprächen demnach etwa 9 Tieren pro Hektar (rechnerisch: 9,33).


Diskussion um Düngerecht, Drohnen und Mindestlohn

Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen hat Mecklenburg-Vorpommern das Thema Düngerecht auf die Tagesordnung gehoben, um in Sachen Novellierung des Düngerechts endlich voranzukommen. Vor allem geht es darum, die Stoffstrombilanzverordnung umgehend aufzuheben und die Ermächtigungsgrundlage für diese Verordnung im Düngegesetz abzuschaffen.

Das Düngerecht soll verursachergerecht ausgestaltet werden. Daher muss die Stoffstrombilanz ersatzlos gestrichen werden. „Die Länder sind sich einig darüber, dass wir eine Monitoringverordnung brauchen, also eine Verordnung über das Beobachten der Grundwasserkörper. Das ist das, was die Europäische Kommission von uns erwartet. Die Umwandlung der Stoffstrombilanz in eine Nährstoffbilanz lehne ich strikt ab, um auch im Sinne des Bürokratieabbaus voranzukommen“, sagte Minister Hauk.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Es ist bedauerlich, dass es beim Düngerecht zu keiner Einigung gekommen ist. (…) Die Leidtragenden dieser Hängepartie sind unsere Landwirtinnen und Landwirte.

Minister Hauk: „Der Einsatz von Drohnen [muss] erleichtert werden. Damit können nicht nur Auflagen abgebaut, sondern auch die Reduzierung von Pflanzenschutzmittel durch gezieltes Ausbringen mittels Drohnen weiter vorangebracht werden. Wir brauchen eine gute Ausformulierung bei der GAP, mit Anreizsystemen und weniger Verpflichtungen. Zudem benötigen unsere Landwirte Planungssicherheit. Deshalb brauchen wir beim Mindestlohn dringend eine Differenzierung, wenn wir auch in Zukunft noch Sonderkulturen bei uns im Land halten wollen.“

Özdemir: Handlungskraft beim MKS-Geschehen muss auf andere Bereiche übertragen werden

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir äußerte sich wie folgt: „Unsere Landwirtschaft steht vor enormen Herausforderungen: Von Tierseuchen über Klimakrise bis zum Preisdruck – es braucht klare Entscheidungen. Bei der Maul- und Klauenseuche haben wir bewiesen, dass wir gemeinsam handlungsfähig sind. Wir haben schnell reagiert, Schaden begrenzt und durch das entschlossene Handeln meines Ministeriums wichtige Exportmärkte zurückgewonnen. Genauso entschlossen müssen wir beim Düngerecht sein. Wer glaubt, wir könnten uns eine weitere Hängepartie leisten, der irrt. Deutschland hat sich verpflichtet, die Gewässer zu schützen. Gleichzeitig brauchen die Höfe praktikable Regeln, die Planungssicherheit geben und die Zukunft der Betriebe sichern. (…) Ein Kompromiss lag auf dem Tisch, leider konnten einige Länder nicht über ihren parteipolitischen Schatten springen.“

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