
Virtuelle Zäune für Schafe und Rinder ab 2026 erlaubt
Die schwedische Regierung hat eine Änderung der Tierschutzverordnung beschlossen, die den Einsatz virtueller Elektrozäune ermöglicht. Die Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
von Landsbygds- och infrastrukturdepartementet / Red. erschienen am 04.11.2025„Wir setzen die regulatorischen Vereinfachungen Schritt für Schritt um. Die heutige Entscheidung bedeutet, dass Landwirte ihre Betriebe weiterentwickeln und optimieren können, was zu einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit führt“, so der Minister für ländliche Angelegenheiten, Peter Kullgren, am 23. Oktober 2025.
Virtuelle Elektrozäune bieten Tierhaltern mehr Flexibilität, da sich Weideflächen einfach digital anlegen und verändern lassen. Durch ihren Einsatz können mehr Tiere grasen und schwer zugängliche Naturweiden genutzt werden, was die Artenvielfalt fördert.
Keine Stellungnahme der EU und anderer Mitgliedstaaten
Der Vorschlag zur Änderung der Tierschutzverordnung, um den Einsatz virtueller Elektrozäune im Freien für Rinder und Schafe zu ermöglichen, wurde der Europäischen Kommission im Juni 2025 mitgeteilt. Weder die Europäische Kommission noch die anderen Mitgliedstaaten haben zu dem Vorschlag Stellung genommen. Die Regierung hat daher nun die Änderung der Verordnung beschlossen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird.
Erläuterung
Virtuelle Elektrozäune sind Geräte, die um den Hals des Tieres befestigt werden und dem Tier nach einer Warnung in Form eines akustischen Signals einen elektrischen Schlag versetzen, wenn sich das Tier außerhalb bestimmter festgelegter Koordinaten bewegt.









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