Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Bayerische Wolfsverordnung

Verwaltungsgerichtshof kippt Wolfsverordnung

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Bayerischen Verordnung zum Wolf gekippt. Jedoch nicht aus inhaltlichen Erwägungen, sondern wegen Unterbleibens der gesetzlich vorgeschriebenen Verbändeanhörung. Die Frage, ob die Bayerische Wolfsverordnung und deren Ausführungsverordnung inhaltlich korrekt sind, hat das Gericht nicht entschieden.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Jim Barber/shutterstock.com
Artikel teilen:

In der Verhandlung wurde jedoch deutlich, dass ein Abstellen auf den günstigen Erhaltungszustand nicht allein maßgebend sein kann für eine Ausnahme zum Verbot der Wolfsentnahme. Dadurch, dass die Verordnung für unwirksam erklärt wurde, ist immer noch keine Rechtssicherheit gegeben. Es ist anzunehmen, dass der Freistaat Bayern nach einer ordnungsgemäßen Verbändeanhörung und nach eventuellen inhaltlichen Anpassungen die Wolfsverordnung neu erlassen wird.

Günstiger Erhaltungszustand muss gesichert sein

Im Urteil des EuGH von letzter Woche wird klargestellt, dass eine Aufnahme in den Ausnahmekatalog des Anhangs IV zur FFH-Richtlinie, wonach eine erleichterte Entnahme des Wolfes möglich ist, nur dann erfolgen kann, wenn der günstige Erhaltungszustand in der Wolfspopulation gesichert ist. 

Auch wenn die Behörden nun dazu tendieren könnten, den Grundsatz des günstigen Erhaltungszustands für alle Entscheidungen anzuwenden, ist dies nach hiesiger Rechtsauffassung nicht von der Rechtsprechung des EuGH gedeckt und nach Auffassung des VGH vermutlich auch nicht gewollt.

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist für die Bayerischen Weidetierhalter ein Schlag in die Magengrube“, sagt Umweltpräsident Köhler vom Bayerischen Bauernverband (BBV), der sich seit langem für praktikable Entnahmemöglichkeiten beim Wolf ausspricht. „Die Interpretation des Urteils ist bedauerlicherweise nicht schwer: Mittelbare wirtschaftliche Schäden für Nutztierhalter rechtfertigen zukünftig keine Wolfsentnahme mehr, wenn nicht ganz klar ist, welcher Wolf die Nutztiere gerissen hat.“

Das von Bundesministerin Steffi Lemke auf den Weg gebrachte Schnellabschussverfahren, demzufolge auch ohne DNA-Bestimmung des Verursachers entnommen werden sollte, steht auf dem Prüfstand. 

 

 

 

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren