UMK begrüßt Änderung der Berner Konvention
Vom 27. bis 29. November 2024 fand die 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) statt. Hier hat man sich einstimmig darauf geeinigt, die nationale Umsetzung eines aktiven Wolfsmanagements vorzubereiten.
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Die Umweltministerkonferenz begrüßt, dass die Bundesregierung dem EU-Vorschlag zugestimmt hat, den Wolf in den Anhängen der Berner Konvention von „streng geschützt“ in „geschützt“ zu übernehmen. Sie bittet den Bund, sich nach erfolgter Änderung der Anlagen der Berner Konvention für eine entsprechende Änderung der FFH-Richtlinie einzusetzen. Weiterhin begrüßt sie, dass der Bund bereits jetzt die Umsetzung in Deutschland vorbereitet und will gemeinsam mit dem Bund daran arbeiten, sobald das Rechtsänderungsverfahren zur FFH-Richtlinie auf EU-Ebene beginnt.
Damit vermied die UMK konkretere Festlegungen, wie sie in einem vorgelegten Antrag benannt wurden. Darin wurde insbesondere gefordert, Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes vorzubereiten, damit ein regional angepasstes Bestandsmanagement durch die Länder nach den jagdrechtlichen Vorschriften erfolgen kann. Dazu gehöre auch die schnellstmögliche Feststellung des guten Erhaltungszustandes für die biogeographischen Regionen in Deutschland.
Wie geht es weiter?
Jetzt heißt es abwarten und hoffen, dass der Ständige Ausschuss der Berner Konvention im Dezember die dringend notwendige Änderung beschließt. Zwischen dem 2. und 6. Dezember wird dieser Ausschuss entscheiden, ob der Schutzstatus von Wölfen von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft werden soll.
Dann ist die EU-Kommission gefordert, die Änderung der Anlagen zur FFH-Richtlinie dem EU-Rat zum Beschluss vorzulegen. Allerdings ist dazu laut Art. 19 der FFH-Richtlinie ein einstimmiger Beschluss des EU-Rates zur Änderung der Anlage IV erforderlich. Auch wenn der EU-Rat die Änderungen zu den Anlagen der Berner Konvention vorgelegt hat, bleibt es abzuwarten, wie sich die neue EU-Kommission dazu positionieren wird.
Wolfspopulation und Erhaltungszustand bundesweit betrachten
Auf jeden Fall sind Bundesregierung und Länder bereits jetzt gefordert, die in der Regel zeitaufwändigen Änderungen in der nationalen Gesetzgebung vorzubereiten. Dabei könnte eine Streichung des § 45a im Bundesnaturschutzgesetz ebenso erforderlich werden wie mögliche Änderungen des Bundesjagdgesetzes. Die Betrachtung der Wolfspopulationen und die Überwachung des günstigen Erhaltungszustandes werden nicht nur auf Länderebene möglich sein, sondern müssen bundesweit erfolgen.
Aber auch die Tierhalterverbände sind gefordert, sich Gedanken zu einem möglichen Bestandsmanagement zu machen und sich der Frage zu widmen, ob der Wolf künftig dem Jagdrecht oder dem Naturschutzrecht zugeordnet wird.
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