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EU-Kommission | Agrarsektor

De-Minimis-Beihilfen sollen angehoben werden

Noch bis zum 21. Juli 2024 läuft die öffentliche Konsultation der EU-Kommission über eine Anhebung der Grenze für „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor. Nach deren Plänen sollen diese geringfügigen Beihilfen von derzeit 20.000 Euro künftig auf 37.000 Euro angehoben werden.

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"De-minimis"-Beihilfen sind wichtig für die Unterstützung der Landwirte bei unvorhergesehenen Ereignissen. Sie bieten eine erhebliche administrative Vereinfachung im Vergleich zu regulären Verfahren, da Notifizierung und Genehmigungsverfahren der staatlichen Beihilfen durch die Europäische Kommission entfallen.

Ihre flexible Anwendbarkeit ohne spezifische Fördervoraussetzungen ermöglicht z.B. eine gezielte Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse – wie Unwetter, Dürren oder extreme Kostensteigerungen in Krisensituationen. 

Beihilfen zeitgemäß anpassen

Die Höhe der "De-minimis"-Beihilfen wurde zuletzt 2019 angepasst. Seitdem waren die Landwirte in der EU mit zahlreichen Herausforderungen, wie der COVID-19-Pandemie, den Folgen des Angriffskriegs gegen die Ukraine und Kostensteigerungen aufgrund einer hohen Inflation, konfrontiert. Unterstützt durch 14 weitere Mitgliedstaaten hatte Deutschland daher beim Agrarrat am 29. April 2024 eine Initiative eingebracht, die Höhe der "De-minimis"-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor auf 50.000 Euro zu erhöhen. Damit könnten künftig auch Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte im landwirtschaftlichen Bereich umfangreicher gefördert werden. 

 

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