Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Niedersachsen

Ausnahmegenehmigung ist rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 15. Februar 2019 den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt.
 

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Seit dem Frühjahr 2018 ist es im Territorium des Rodewalder Rudels im Landkreis Nienburg vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen. Dabei haben Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere wie Schafe erbeutet, sondern darüber hinaus Rinderherden angegriffen und dabei Rinder sowie Kälber gerissen. Erwachsene Rinder im Herdenverband können sich selber und ihre Kälber gegenüber Wölfen grundsätzlich verteidigen, so dass Rinderrisse durch Wölfe die Ausnahme sind. Der Rüde GW 717m hat das Angreifen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden aber gelernt und mehrfach Rinder gerissen.

Mit Unterstützung des niedersächsischen Umweltministeriums hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) daher am 23. Januar 2019 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 BNatSchG zur Tötung des Rüden GW 717m erteilt und die „sofortige Vollziehung“ angeordnet. 

Zwei Naturschutzvereinigungen hatten gegen diese Ausnahmegenehmigung beim NLWKN Widerspruch erhoben, eine der Vereinigungen, der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V., hatte zusätzlich eine einstweilige Verfügung beantragt.

Gericht bekräftigt Entscheidung

Mit Beschluss vom 22. Februar 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Beschwerde des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ gegen die gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurückgewiesen. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels ist damit rechtskräftig abgelehnt worden.

Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Das Gericht hat jetzt die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bestätigt. Wir sehen uns durch diese Entscheidung in vollem Umfang in unserer Argumentation bestätigt. Der Rüde GW717m des Rodewalder Rudels hat nachweislich wiederholt Rinder gerissen, die durch den Herdenverband als ausreichend geschützt galten. Eine Entnahme ist zur Abwendung von Schäden in der Weidewirtschaft zwingend erforderlich. Das Verhalten des Rüden war seit Wochen intensiv beobachtet worden und die Entscheidung wurde - nach einer intensiven juristischen Prüfung der Sachlage - mit großer Sorgfalt getroffen. Jetzt geht es darum, den Rüden schnell zu entnehmen, um weitere Nutztierschäden zu verhindern.“

Die Vorbereitungen für die Entnahme des Wolfsrüden GW 717m werden jetzt wieder aufgenommen. Über Einzelheiten erteilt das Umweltministerium keine Auskünfte.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren