Empfehlung zum Herdenschutz
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Im Gebiet des Rudelterritoriums "Leuscheid" kam es seit November 2024 immer wieder zu Übergriffen durch den Wolfsrüden "GW1896m". Betroffen waren auch Schafe und Ziegen, die mit grundschutzkonformen Weidenetzzäunen geschützt gehalten wurden. Aus diesem Grund gab das für das Wolfsmanagement zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit dem Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) die nachfolgende Empfehlung bekannt. Diese gilt für die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld, Hamm (Sieg) und Asbach.
Zusätzliche optische Barriere empfohlen
Zur Vorbeugung des Überwindens von Weidenetzzäunen durch das nun mutmaßlich erlernte Springen des Wolfs-Individuums "GW1896m", wird bei der Verwendung von Weidenetzen als wolfsabweisendem Herdenschutz die Verwendung einer zusätzlichen optischen Barriere empfohlen. Die Empfehlung gilt insbesondere bei Weidenetzen mit einer bauartbedingten Höhe von weniger als 120 cm. Eine solche optische Barriere sollte durch die Verwendung zusätzlicher mobiler Weidezaunpfähle - zum Beispiel aus Fiberglas oder Kunststoff - und daran befestigtem hellem Breitband mit ca. 2 cm Breite oder alternativ (möglichst blau-weißes) Absperrband. Das Breitband sollte dabei in einer Höhe von mindestens 120 cm über Grund oberhalb der Zaunoberkannte des Weidenetzes verlaufen und maximal einen Abstand von 30 cm zur oberen Weidezaunkante aufweisen.
Die Ecken des gesamten Weidezauns und der optischen Barriere sollten zusätzlich abgespannt werden, damit das gesamte Zaunsystem, inklusive der optischen Barriere, straff gespannt ist und die bauartbedingte Höhe der Weidenetze bestmöglich realisiert wird.
Alternative zum Elektronetz
Zusätzlich kann folgende Maßnahme zur weiteren Verbesserung des Schutzes ergriffen werden: Anstelle von Netzen eine temporäre Verwendung von elektrifizierten 5-Litzenzäunen mit Leiterhöhen über Grund von 20-40-60-90-120 cm.
Wolfsschutz ist förderfähig
Die optische Barriere als zusätzliche Herdenschutzmaßnahmen ist grundsätzlich förderfähig. Anträge sind an das KLUWO zu stellen. Kurzfristige Hilfe kann im begrenzten Umfang durch Ausleihe von Material über das KLUWO erfolgen. Anfragen dazu können mit dem Betreff "Ausleihe Leuscheid" an die unten stehende, allgemeine KLUWO-E-Mail-Adresse gesendet werden.
Zur Abbildung
Das Beispielbild zeigt ein Weidenetz mit Breitbandlitze in 120 cm (aus DVL-Broschüre: Abschreckende Hilfsmittel für den Herdenschutz; Infoblatt über den Einsatz von sekundären Hilfsmitteln).
Kontaktdaten
Koordinationszentrum für Luchs und Wolf (KLUWO)
Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz
Hauptstraße 16
D-67705 Trippstadt
E-Mail: kluwo@wald-rlp.de
Homepage: https://fawf.wald.rlp.de/kluwo
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