Eilverordnung zur MKS erlassen / Grüne Woche ohne Schafe und Ziegen
- Veröffentlicht am

Die Bestätigung der Untersuchungen des Landeslabors Berlin-Brandenburg erfolgte am 10. Januar 2025 durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der Landkreis Märkisch-Oderland hat die Tötung des Bestandes angeordnet und eine Schutzzone im Radius von mindestens 3 km sowie eine Überwachungszone im Radius von mindestens 10 km eingerichtet.
Das Nationale Referenzlabor für Maul- und Klauenseuche (MKS) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigt für Proben eines Wasserbüffels aus Märkisch-Oderland in Brandenburg eine Infektion mit dem MKS-Virus. Die örtlich zuständigen Behörden leiteten entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen ein. Am FLI laufen weitere Untersuchungen zur genaueren Bestimmung des Virus. Ein Team des FLI unterstützt die Ausbruchsuntersuchungen vor Ort. MKS ist eine reine Tierseuche und nicht auf den Menschen übertragbar, also keine Zoonose.
Ausbreitung wird ermittelt
Um die Tierseuche einzudämmen hat die Brandenburger Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt, eine Eilverordnung erlassen: Die Tierseuche Maul- und Klauenseuche ist hochkontagiös und kann sich schnell ausbreiten. Zum jetzigen Zeitpunkt muss durch entsprechende Ermittlungen die bisherige Ausbreitung festgestellt werden. Dazu wird das Veterinäramt vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes sowie durch das FLI unterstützt.
Eilverordnung gilt 72 Stunden
Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS ist es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren und von diesen stammenden Produkten zeitweise zu verbieten. Deshalb ist durch die Eilverordnung der Ministerin der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden verboten. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die "Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche" tritt am 11. Januar 2025 in Kraft und gilt 72 Stunden.
Informationen zur MKS
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. International gelten für die Verhütung und Bekämpfung der MKS sehr strenge Regeln. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden.
Den letzten Ausbruch der MKS in Deutschland gab es 1988 in Niedersachsen. In Europa wurde der letzte Ausbruch in 2011 aus Bulgarien gemeldet. Davor waren 2001 das Vereinigte Königreich und in der Folge Frankreich, Irland und die Niederlande vom einem großen MKS-Geschehen betroffen.
Das MKS-Virus kommt in der Türkei, im Nahen Osten und in Afrika, in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern stellen eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft dar.
Grüne Woche ohne Schafe und Ziegen
Die Grüne Woche in Berlin fndet vom 17. bis 26. Januar in Berlin statt. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche werden in der Tierhalle keine Paarhufer wie Rinder, Schafe, Ziegen und Alpakas präsent sein.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.