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Novellierung des Tierschutzgesetzes

Schwänze kupieren: Zucht braucht Zeit!

Am 14. Oktober 2024 fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes statt. Hier wurde deutlich, dass es Nachbesserungsbedarf bei dem von der Bundesregierung im Mai 2024 vorgelegten Novellierungsvorschlag gibt. Unter anderem benötige man für die züchterische Bearbeitung der Schwanzlänge bei Schafen deutlich mehr Zeit als die derzeit geplanten acht Jahre, denn Zucht geht nicht von heute auf morgen!

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Frauke Muth
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Zu der Anhörung waren mehrere Sachverständige geladen, um zu dem Novellierungsvorschlag der Bundesregierung Stellung zu nehmen, in dem es unter anderem um das Schwanzkupieren bei Lämmern geht.

Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sprach sich gegen den Gesetzesentwurf aus. „Weitreichende gesetzliche Veränderungen, wie sie im Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgesehen sind, für die praxistaugliche Lösungen fehlen und die einen angemessenen zeitlichen Rahmen sowie eine Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt vermissen lassen, lehnen wir ab“, sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes.

In einer zuvor eingerichten schriftlichen Stellungnahme lehnt der DBV die Neuregelung zum Kupieren von Lämmerschwänzen ab, da es derzeit noch keine praxistaugliche Ersatzregelung hierzu gebe. Bei Schafrassen mit langen, bewollten Schwänzen, die insbesondere durch Kotreste und Urin stark verschmutzen können, könne es in der Folge zu Infektionen und der Ansiedlung von Fliegenlarven in Haut und Unterhaut (Myiasis) kommen, was nicht im Sinne des Tierschutzes sein könne. Die Schafhalter seien sich dieses Themas bewusst, so schreibt der DBV in seiner Stellungnahme, und versuchten aktiv, die Problematik durch ein angepasstes Fütterungs-, Weide- und Parasitenbekämpfungsmanagement zu verringern. Im Hinblick auf die Rückzüchtung der Schwanzlänge bedürfe es eines Zeitrahmens von bis zu 30 Jahren. Insofern sei die vorgesehene Übergangsfrist völlig unzureichend.

Kupieren sollte weiterhin möglich sein

Dem schloss sich Isabella Timm-Guri, Direktorin Fachbereich Erzeugung und Vermarktung beim Bayerischen Bauernverband, an. Neben ihrer Kritik an den Vorschriften für die Anbindehaltung in der Milchviehhaltung  sprach sie ebenfalls das Thema Schwanzkupieren bei Lämmern an. In ihrer schriftlichen Stellungnahme betonte sie, dass der Bayerische Bauernverband das im Gesetzentwurf vorgesehene Verbot des Schwanzkupierens bei Lämmern ablehne.

Die Möglichkeit zum Kürzen der Schwänze müsse beibehalten werden, um zu vermeiden, dass Verschmutzungen mit Folgeerkrankungen sowie Schwanzbrüche deutlich ansteigen. Beim Kürzen sollte der Schwanz mindestens 15 cm lang bleiben. Eine Studie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) belege, dass dies nicht belastend für die Tiere sei und damit nachhaltig und langfristig Tierwohl erreicht werden könne. Dies sei aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes eine geeignete Kompromisslösung, bis der Zuchtfortschritt weiter vorangeschritten sei.

Tierschutzgesetz als Symbolpolitik

Dr. Andreas Palzer, Bundesverband Praktizierender Tierärzte, bezeichnete die geplanten Änderungen am Tierschutzgesetz als „Symbolpolitik“. Bis auf wenige Ausnahmen würden sie in der Praxis „nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen“. So könnten die Maßnahmen zum Schwänzekupieren – vor allem bei Lämmern – das Tierleid sogar noch vergrößern.

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