3. Auflage Leitlinie zur Impfung von kleinen Wiederkäuern veröffentlicht
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Die Impfleitlinie für Wiederkäuer war die erste, die von der „neuen“ StIKo Vet am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) für landwirtschaftliche Nutztiere herausgegeben wurde. Seit dem Erscheinen der ersten Auflage sind z.B. mit BTV-3 neue Erreger aufgetreten, die eine erhebliche Relevanz gewonnen haben, es ist zu gesetzlichen Neuregelungen, wie z.B. der regulären Möglichkeit der Umwidmung von Tierimpfstoffen, gekommen, und es gibt eine Reihe von neuen Impfstoffen, die eine Überarbeitung der Impfleitlinie angeraten erscheinen lassen.
Eines der Ziele: Auf die Möglichkeit der Umwidmung hinweisen
Mit dieser bereits zweiten Überarbeitung der Leitlinie sollen die Fachinformationen insgesamt auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Wie gehabt sollen auch weiterhin Impfindikationen besprochen werden, für die derzeit in Deutschland keine zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung stehen. Praktiker sollen so auf die Möglichkeit der Umwidmung von in anderen Mitgliedsstaaten oder für andere Tierarten zugelassenen Impfstoffen oder ggf. auch die Anwendung autogener Impfstoffe hingewiesen werden. Die Gebrauchsinformation, in neueren Rechtstexten auch Packungsbeilage genannt, ist Teil der Zulassung eines Impfstoffes. Entsprechend dem Grundsatz „Anwenden wie Zugelassen“ sind die dort enthaltenen Informationen zu beachten. Dieser Grundsatz ist sehr prominent in der neuen Europäischen Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6 formuliert. Gleichzeitig wurde mit der Verordnung aber auch die Möglichkeit geschaffen, Tierimpfstoffe umzuwidmen, sofern für das jeweilige Anwendungsgebiet oder die jeweilige Tierart kein geeigneter Tierimpfstoff verfügbar ist.
Vor allem bei kleinen Wiederkäuern Umwidmungen teilweise notwendig
Die Forderung nach einer strikten Beachtung von Anwendungsempfehlungen steht der Flexibilisierung von Anwendungsmöglichkeiten in Eigenverantwortung des Tierarztes in gewisser Weise gegenüber. Die von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) erarbeiteten Empfehlungen gehen in Einzelfällen über die Anwendungsempfehlung der Packungsbeilage hinaus. Gerade bei kleinen Wiederkäuern stehen in einigen Fällen keine für die jeweilige Tierart zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung. Es ist in derartigen Fällen tiermedizinisch geboten, für andere Tierarten zugelassene Impfstoffe zulassungsüberschreitend einzusetzen.
Anwender sollten unerwünschte Nebenwirkungen dokumentieren
Alle Impfstoffe bedürfen einer Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder eines vergleichbaren europäischen Rechtsaktes. Informationen über die derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe können der Internetseite des PEI entnommen werden. Im Rahmen dieser Zulassung werden die Wirksamkeit sowie die Verträglichkeit und Sicherheit der Impfstoffe geprüft. Dennoch lassen sich unerwünschte Tierarzneimittelwirkungen nicht ausschließen. Die Zahl der Impfungen sollte daher auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Ebenso ist es seitens der Anwender notwendig, das Vorkommen unerwünschter Wirkungen zu dokumentieren und die zuständige Institution darüber zu informieren. Ein Meldeformular für unerwünschte Wirkungen steht auf der Internetseite des PEI zum Abruf bereit.
Impfungen allein reichen nicht aus
Neben der Impfung bilden die allgemeine Betriebshygiene, die Optimierung des Managements, der Haltungsbedingungen und der Fütterung sowie der Biosicherheit weitere Säulen der Vorbeugung von Infektionskrankheiten. Informationen dazu finden sich z.B. in der Hygieneleitlinie zur Haltung von Wiederkäuern des Bundesministeriums oder im Leitfaden Biosicherheit in der Rinderhaltung gemeinsam von der Tierärzte- und
Landwirtschaftskammer Niedersachsen herausgegeben.
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