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Bayern

Neue Regeln für Jagd auf Nil- und Rostgänse

Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, die erweiterte Bejagungsmöglichkeiten für Nil- und Rostgänse vorsieht. Sie trat am Montag, 1. September 2025, in Kraft.

Quelle Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erschienen am 02.09.2025
Nilgans bei der Landung auf dem Wasser. © imageBROKER.com/shutterstock.com
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Die Rostgans wird in Bayern zum ersten Mal in das Jagdrecht aufgenommen und erhält eine Jagdzeit von 1. September bis 28. Februar. Jungtiere dürfen ganzjährig bejagt werden. Auch die Nilgans darf künftig ganzjährig bejagt werden, um die weitere Ausbreitung einzudämmen. Nil- und Rostgänse breiten sich in Bayern zunehmend aus. Sie verursachen mit anderen Wildgansarten teils erhebliche Schäden in der Landwirtschaft. Auch an Badestränden sind sie wegen ihrer Hinterlassenschaften wenig beliebt.

Nilgans gefährdet Biodiversität

Die Nilgans ist eine invasive, gebietsfremde Art, die in Bayern erst seit 1996 vorkommt und mittlerweile flächendeckend anzutreffen ist. Sie verdrängt aufgrund ihres aggressiven Auftretens heimische Vogelarten und gefährdet so die Biodiversität. Deutschland ist nach europäischem Recht verpflichtet, die weitere Ausbreitung solcher invasiven Arten, die wie die Nilgans bereits Fuß gefasst haben, zumindest einzudämmen.

Über 4 600 Nilgänse 2023/24 erlegt

Die Zahl der erlegten Nilgänse hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Während im Jagdjahr 2015/16 in Bayern noch 954 Nilgänse erlegt wurden, betrug die Streckenzahl im Jagdjahr 2023/24 bereits 4 611. Dieser sprunghafte Anstieg zeige die Dynamik, betont Aiwanger: „Eine verstärkte Bejagung ist daher ein notwendiger Baustein, um diese Art in den Griff zu bekommen – auch in Kombination mit genehmigten Gelegebehandlungen zur Brutzeit zur Begrenzung des Bestandswachstums.“

Gebietsfremde Rostgans-Population

Die Rostgans breitet sich im Freistaat ebenfalls stark aus und verursacht zunehmend Konflikte. Bei den in Bayern vorkommenden Tieren handelt es sich um eine gebietsfremde Population, die auf entflohene Zuchttiere zurückgeht. Bayern geht mit der Aufnahme der Art ins Jagdrecht keinen Einzelweg. In Baden-Württemberg etwa ist die Bejagung dieser Vögel seit Jahren gelebte Praxis. Die Jagdzeit vom 1. September bis 28. Februar für adulte, also erwachsene Rostgänse in Bayern soll die mit der Art einhergehenden Konflikte eindämmen.

Nicht nur Gänse problematisch

Aiwanger: „Wir bekommen aus der Landwirtschaft und von Vogelfreunden zunehmend Hilferufe, die invasiven Gänsearten konsequenter zu reduzieren. Ich bitte die Jägerschaft, diese Herausforderung anzunehmen und Nil- und Rostgans stärker zu bejagen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden jetzt geschaffen. Die Tierwelt verändert sich ständig und wir müssen auf neue Herausforderungen schnell reagieren. Selbiges gilt beispielsweise für Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria.“


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